Nürnberg - Die Verurteilung der Nürnberger Kunststudentin Hanna S. zu fünf Jahren Haft sorgt für heftige Kritik. Am Samstag kam es zu einer Demonstration in Nürnberg. Wir fassen zusammen.

Nach der Verurteilung der Nürnberger Kunststudentin Hanna S. zu fünf Jahren Haft durch das Oberlandesgericht München am Freitag (26.09.2025) formiert sich breiter Protest aus der linken Szene. Politikerinnen und Politiker, Unterstützer und die Anwälte der 30-Jährigen kritisieren das Urteil scharf und sprechen von einem politisch motivierten Verfahren. Am Samstag versammelten sich über tausend Menschen zu einer Demonstration in Nürnberg. Unter anderem sprachen auf der Kundgebung Hannas Anwalt, Wegbegleiter und die Elternvertretung im sogenannten Budapest-Komplex. Die Demonstration verlief laut Angaben der Polizei wie auch der Veranstalter friedlich.

1200 Menschen in Nürnberg für Hanna auf der Straße

Aus Solidarität für Hanna S. versammelten sich am Samstag, 27. September 2025, in Nürnberg an der Veit-Stoß-Anlage in Gostenhof rund 1200 Menschen, wie die Veranstalter mitteilten. Unter dem Motto „Antifaschismus bleibt notwendig - und wir solidarisch“ bewegte der Zug sich zum Kornmarkt, wo es auch zu einer Abschlusskundgebung kam.

Hannas Verteidiger Yunus Ziyal sprach von einer „unglaublichen medialen Vorverurteilung“. Das Urteil hätte „so nicht fallen dürfen“. Es sei lediglich gestützt auf Indizien gewesen. „Wir fangen an bei der Identifizierung. Wir haben hier lediglich Gutachter, die von einer Wahrscheinlichkeit ausgehen. Wir haben fragwürdige Methoden der 3D-Laservermessung, wo der Gutachter selbst vor Gericht aussagte, er könne eine Identifizierungsaussage nicht treffen, lediglich Wahrscheinlichkeiten angeben.“ Die Opfer erkannten die 30-Jährige ebenfalls nicht wieder. Eine Anwesenheit Hannas in Budapest, dafür hätte man keine Beweise, so Ziyal. Das Gericht musste sich mit einer „Gesamtschau der Indizien“ behelfen. Auch die angebliche kriminelle Vereinigung, der Hanna angehört haben soll, sei fragwürdig. Es reiche schlicht nicht aus, was für diese Beweisführung zusammengetragen wurde. „Wir haben letztendlich eine Vereinigung nur für einen sehr kurzen Zeitraum, nämlich für dieses Wochenende. Für den ganzen Zeitraum davor?“ Man tappe im Dunkeln. Daher plädierten ihre Verteidiger auf Freispruch.

„Wenn man als Verteidiger, als Strafverteidiger ein Urteil bekommt, was der Hälfte der Forderung der Staatsanwaltschaft entspricht, dann ist das normalerweise ein Erfolg. Normalerweise.“, konstatiert Ziyal. „Das alles war anders in den Verfahren im sogenannten Budapest-Komplex.“

„Rechtspolitisches Exempel an Hanna S., das abschrecken soll“

Der Europaabgeordnete der Linken, Martin Schirdewan, war eigens zur Urteilsverkündung angereist und sprach von einem „rechtspolitischen Exempel an Hanna S., das abschrecken soll“. Die Anwendung des Straftatbestands der kriminellen Vereinigung sei aus seiner Sicht unverhältnismäßig: „Der deutsche Rechtsstaat muss Maß halten in der Anwendung dieses Straftatbestandes gegenüber politischen Gruppierungen“, so Schirdewan. Das Urteil sei „Ausdruck der voranschreitenden Kriminalisierung von Antifaschistinnen“.

Auch Evelyn Schötz, Bundestagsabgeordnete der Linken aus dem Wahlkreis Roth, äußerte sich deutlich: „Hier wird kein gerechtes Urteil gesprochen, sondern ein politisches Signal gesendet - auf Kosten einer Person, die sich konsequent gegen Neonazis engagiert. Die Beweislage ist löchrig, die Vorwürfe bleiben spekulativ und trotzdem wurde eine drakonische Strafe verhängt.“

Der Solikreis München, der sich zur Unterstützung der Nürnbergerin gegründet hatte, als klar war, dass der Prozess in München stattfinden würde, bezeichnete das Urteil als „klaren Einschüchterungsversuch gegen alle Antifaschist:innen und Engagierte gegen Rechts“. Es habe lediglich „wenige Indizien“ gegeben, die ausgereicht hätten, „um antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren und Menschen auf Jahre der Freiheit zu berauben“.

Urteilsbegründung: „Es gibt keine gute politische Gewalt“

Das Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass Hanna S. im Februar 2023 an zwei Angriffen auf rechtsextreme Teilnehmer des sogenannten „Tags der Ehre“ in Budapest beteiligt war. Die 30-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Der ursprünglich erhobene Vorwurf des versuchten Mordes wurde vom Gericht nicht anerkannt.

Das Gericht betonte, dass es sich bei dem Prozess im Hochsicherheitssaal in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim nicht um einen politischen Prozess gehandelt habe. Das sei eine Verschwörungsgeschichte. „Es gibt keine gute politische Gewalt“ - mit diesen Worten hat der vorsitzende Richter Philipp Stoll seine Urteilsbegründung eröffnet. Zwar seien alle Menschen „gehalten, sich gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen zu wenden, jedoch nicht mit Gewalt.“ Menschenjagden seien „nicht zu rechtfertigen“. Mit ihren Taten hätten sich Hanna S. und die Mittäter „auf eine Stufe“ mit denen gestellt, die sie vermeintlich bekämpfen“, zitiert die Süddeutsche Zeitung die Urteilsbegründung des Richters. Ein Urteil, mit dem die Angeklagte wegen Körperverletzung in zwei Fällen und wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt fünf Jahren verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verurteilung von Hanna S.: Demonstration auch in München

Bereits am Tag der Urteilsverkündung versammelten sich zahlreiche Unterstützerinnen und Unterstützer vor dem Gerichtsgebäude in München und starteten nach der Urteilsverkündung einen Demozug durch Giesing. In der Spitze nahmen laut den Organisatoren rund 200 Personen teil.

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Nach der Urteilsverkündung kam es zu einer Demonstration in München. In der Spitze nahmen laut Organisatoren rund 200 Personen teil. © Solikreis München