
Das Oberlandesgericht München hat die Nürnberger Kunststudentin Hanna S. zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 30-Jährige im Februar 2023 an Angriffen auf Neonazis in Budapest beteiligt war. Sie wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Damit blieb das Gericht deutlich hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft zurück. Die Vertreterinnen des Generalbundesanwaltes hatten neun Jahre Haft wegen versuchten Mordes verlangt - obwohl das Gericht bereits zu Beginn des Prozesses Zweifel an diesem Vorwurf geäußert hatte. Am Freitag erkannte es den Vorwurf des versuchten Mordes nicht an. Der Vorsitzende Richter Philipp Stoll erklärte, die Angeklagte habe zwar damit gerechnet, dass ihre sorgfältig ausgewählten Opfer schwer verletzt würden, deren Tod habe sie jedoch nicht billigend in Kauf genommen.
Richter spricht von „Menschenjagd“
Nachdem Hanna S. im Mai 2024 in Untersuchungshaft gekommen war, stand sie seit Februar 2025 im Hochsicherheitsgerichtssaal der Justizvollzugsanstalt Stadelheim vor Gericht. Nach Überzeugung der obersten deutschen Anklagebehörde soll sich die 30-Jährige im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt an zwei Angriffen auf insgesamt drei Neonazis beteiligt haben. Dabei seien die Angegriffenen laut Anklage unter anderem mit Schlagstöcken so schwer verletzt worden, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Rechtsmedizinische Gutachter kamen zu dem Schluss, dass die Verletzungen der Geschädigten nicht lebensgefährlich waren.
Bei einem der Angriffe soll Hanna S. auf dem Arm eines am Boden liegenden Mannes gekniet haben, um ihn daran zu hindern, sich gegen Schläge und Tritte anderer Angreifer zu wehren. Der Mann sei attackiert worden, weil er „ein politisch Andersdenkender“ gewesen sei, sagte die Bundesanwältin in ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München und sprach von „Gewalttourismus“. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft lehne die 30-Jährige den demokratischen Rechtsstaat und das staatliche Gewaltmonopol ab.
Der Vorsitzende Richter sprach am Freitag von einer „Menschenjagd“, die in Budapest stattgefunden habe, die selbst dann nicht gerechtfertigt sein könnte, wenn man annähme, der Staat täte zu wenig gegen Rechtsextremismus.
Verteidiger im Budapest-Komplex: Antifa soll dämonisiert werden
Die Verteidigung um Peer Stolle und Yunus Ziyal hatte Freispruch und eine Entschädigung für die Zeit in Untersuchungshaft beantragt. Die Anwälte sahen nach über 30 Verhandlungstagen keinen belastbaren Nachweis erbracht, dass ihre Mandantin an den zwei Angriffen beteiligt war. Weder Fingerabdrücke noch DNA-Spuren würden auf eine Beteiligung hinweisen, erklärten die Anwälte. Zudem gebe es keinerlei Hinweise darauf, dass Hanna S. überhaupt nach Budapest gereist sei oder sich an der Vorbereitung der mutmaßlichen Taten beteiligt habe.
Auch die Identifizierung durch sogenannte Super-Recognizer auf Foto- und Videomaterial sei zu unsicher, um vor Gericht Bestand zu haben. Gegen eine Täterschaft spreche zudem, dass ihre Mandantin - anders als andere Beschuldigte - nicht untergetaucht sei. Sie sei vielmehr in ihrer Wohnung in Nürnberg angetroffen worden und habe sich dem Verfahren nicht entzogen.
Aus Sicht der Verteidigung zielten die Anklage und die Strafforderung der Bundesanwaltschaft darauf ab, antifaschistische Aktionen insgesamt zu dämonisieren. Viele Unterstützerinnen und Unterstützer von Hanna S. teilen diese Einschätzung und demonstrierten am Vormittag vor der JVA Stadelheim. Nach Angaben der Organisatoren waren rund 200 Menschen vor Ort.
Am Samstag sind eine Kundgebung und Demonstration um 12 Uhr in Nürnberg am Veit-Stoß-Park geplant. Unter dem Motto „Antifaschismus bleibt notwendig - und wir solidarisch“ soll der „politisch motivierte Prozess“ und seine Folgen kritisiert werden.
Budapest-Verfahren: Wer ist Hanna S.?
Bevor das Urteil fiel, hatte die Angeklagte vergangene Woche das letzte Wort - doch sie schwieg. Auch während des Prozesses äußerte sie sich nicht zum Tatvorwurf. Am zweiten Verhandlungstag war es ihr ein Anliegen, sich selbst zu äußern. „Das Bild, das von mir durch die Generalbundesanwaltschaft und die Polizei gezeichnet wird, ist nicht das, was ich bin. Es zeigt lediglich, dass Sie mit aller Härte gegen mich und die Mitbeschuldigten vorgehen.“
An diesem Tag Ende Februar erzählte sie von ihrer Politisierung: Wie geschockt sie war, als 2017 einer ihrer Mitschüler auf der Fachoberschule aus dem Klassenzimmer heraus nach Afghanistan abgeschoben werden sollte. Wie es bei der Blockade eines Polizeiautos vor der Schule zu Polizeigewalt kam. Sie erzählte von ihrer Hilfe beim Ausbau eines Schiffs, das im Mittelmeer zur Seenotrettung eingesetzt wurde und ihrer Auseinandersetzung mit den Opfern des Nationalsozialismus.
Hanna S. machte eine Ausbildung zur Schreinerin, besuchte die Meisterschule für Mode und studierte bis zu ihrer Inhaftierung im Mai 2024 an der Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg. Sie nutzte die Kunst, um politisch zu wirken. Sie griff Themen wie die Abschottung der EU-Außengrenzen, soziale Ungleichheit, Feminismus und rechte Gewalt auf. „Hanna S. ist eine herausragende, motivierte, anerkannte und integrierte Studierende, die für Ihre Arbeiten mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet wurde. Zuletzt erhielt sie einen der Akademiepreise“, sagte Petra Meyer von der Akademie der Bildenden Künste (AdBK) im Gespräch mit unserer Redaktion. Eigentlich hätte Hanna S. in diesem Jahr den Bundeskunstpreis erhalten sollen. Doch nach öffentlicher Kritik, unter anderem von AfD und Bild-Zeitung, setzte die Jury die Preisverleihung aus.
Budapest-Komplex: Was ist der „Tag der Ehre“?
Die Angriffe ereigneten sich rund um den sogenannten „Tag der Ehre“. Das Event zieht jedes Jahr im Februar tausende Angehörige der extremen Rechten aus ganz Europa nach Budapest. Unter den Teilnehmenden sind gewaltbereite Mitglieder von „Blood and Honour“, den Hammerskins sowie Anhänger von Combat 18 (kann mit Kampfgruppe Adolf Hitler übersetzt werden, Anm. d. Red.). Neonazis in SS-Uniformen, die offen Hakenkreuze und Hitlergrüße zeigen.
Die Teilnehmenden gedenken bei der Veranstaltung dem Ausbruchsversuch der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus dem von der Roten Armee belagerten Budapest im Februar 1945. Organisiert wird das Treffen vom in Deutschland verbotenen Netzwerk „Blood and Honour“ und der ungarischen Neonazi-Organisation „Légió Hungária“.
„Es handelt sich um das derzeit größte Massenevent der extremen Rechten“, erklärte Verteidiger Ziyal und nannte die Veranstaltung ein „Neonazi-Schaulaufen“. Sein Kollege Stolle warf den ungarischen Behörden vor, wegzuschauen und ihr Gewaltmonopol nicht wahrzunehmen.
Weitere Gerichtsverhandlungen im Budapest-Komplex
In München wurde nun das erste deutsche Urteil im sogenannten Budapest-Komplex gefällt. Die Strafe hätte milder ausfallen können, hätte Hanna S. Einsicht gezeigt, erklärte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Ein Geständnis blieb jedoch aus. Sonst wäre man bei der Gesamtstrafe „in einem ganz anderen Bereich“ gelandet, so der Richter weiter.
Weitere Prozesse im Budapest-Komplex werden folgen. Im Januar stellten sich sieben Beschuldigte freiwillig an verschiedenen Orten - darunter auch Zaid A. aus Nürnberg. Sechs von ihnen wurden inzwischen vom Generalbundesanwalt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angeklagt. Zaid A. ist in Düsseldorf nicht angeklagt, weil sich die Bundesanwaltschaft für ihn als Syrer nicht zuständig sieht. Dem Nürnberger droht deshalb weiterhin die Auslieferung nach Ungarn.
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