
Nach mehr als 30 Verhandlungstagen und fast anderthalb Jahren Untersuchungshaft soll am Freitag das Urteil im Fall der Nürnbergerin Hanna S. fallen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr vor, als Mitglied einer kriminellen Vereinigung an zwei Angriffen auf mutmaßliche Neonazis in Ungarn beteiligt gewesen zu sein. Beim ersten Angriff zog sich ein Mann schwere Kopfverletzungen zu; beim zweiten Angriff erlitten die Betroffenen vor allem Prellungen und Platzwunden.
Die Angriffe sollen sich 2023 in Budapest ereignet haben - rund um den sogenannten „Tag der Ehre“. Dieses jährliche Treffen zieht um den 11. Februar tausende Rechtsextreme aus ganz Europa in die ungarische Hauptstadt. Dabei gedenken sie dem Ausbruchsversuch der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt. Organisiert wird die Zusammenkunft vom in Deutschland verbotenen Netzwerk „Blood and Honour“ und der ungarischen Neonazi-Organisation „Légió Hungária“.
Verhältnismäßigkeit oder Härtezeichen im Budapest-Komplex?
Die beiden Staatsanwältinnen fordern neun Jahre Haft. Sie sehen die Vorwürfe des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als erwiesen an. Bei dem anvisierten Strafmaß geht es der Generalbundesanwaltschaft um mehr, wie das Plädoyer Anfang September zeigte. Die Anklage machte deutlich, wer das Gewaltmonopol im Staat hat. Hanna S. vertrete einen „militanten Antifaschismus“ und habe sich über das „staatliche Gewaltmonopol hinweggesetzt“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München und sprach von „Gewalttourismus“.
Die Verteidigung verlangt dagegen Freispruch und eine Entschädigung für die lange Untersuchungshaft. Die Anwälte sehen noch nicht einmal den Beweis erbracht, dass ihre Mandantin zur Tatzeit überhaupt in Budapest war. Weder Fingerabdrücke noch DNA-Spuren wiesen auf eine Beteiligung hin, erklärten die Anwälte. Auch die Identifizierung durch sogenannte Super-Recognizer auf Foto- und Videomaterial sei zu unsicher, um vor Gericht Bestand zu haben.
Aus Sicht der Verteidigung zielten die Anklage und die Strafforderung der Bundesanwaltschaft darauf ab, antifaschistische Aktionen insgesamt zu dämonisieren. Viele Unterstützerinnen und Unterstützer von Hanna S. teilen diese Einschätzung und werden auch am Freitag wieder zahlreich vor der JVA Stadelheim erscheinen. Fast jeder Prozesstag war von dicht besetzten Zuschauerbänken begleitet, obwohl der Hochsicherheitsgerichtssaal mehr Platz bietet als jeder andere Gerichtssaal in München. Die Botschaft: „Du bist nicht allein“.