Nürnberg - Spotify erhöht ab Oktober die Preise für sein Premium-Angebot – insbesondere in den Familien- und Duo-Tarifen. Mit einem einfachen Trick können Bestandskunden die Preiserhöhung umgehen.

Spotify erhöht ab Oktober die Preise für sein Premium-Angebot. Mit einem simplen Trick können Bestandskunden der Preiserhöhung jedoch aus dem Weg gehen, ohne auf die Vorteile ihres Abos zu verzichten, berichtet CHIP.

Spotify integriert künftig 12 Stunden Wiedergabezeit für Hörbücher pro Monat in sein Premium-Paket, auch für Nutzer, die diese Funktion gar nicht verwenden. Gerade deshalb führt dieser Zusatz zu höheren Kosten, besonders im Family-Abo, wo der Zuschlag beim Einzelnen bis zu 4 Euro pro Monat betragen kann.

So umgehen Sie die Preiserhöhung

Der Musikanbieter fordert bestehende Premium-Kundinnen und Kunden auf, bis zum 14. Oktober der neuen Preissituation zuzustimmen. Wer dies nicht tut, riskiert, dass das Abo automatisch gekündigt wird. Spotify schreibt dazu: „In diesem Fall behältst Du Dein Premium Abo zum bisherigen Preis, bis die Kündigung wirksam wird. Danach wird Dein Abo auf das kostenlose Abo von Spotify umgestellt“.

Die Preise steigen künftig laut CHIP beim Premium Individual Abo von 10,99 Euro auf 12,99 Euro; beim Premium Student Abo von 5,99 Euro auf 6,99 Euro; beim Premium Duo Abo von 14,99 Euro auf 17,99 Euro und beim Premium Family Abo von 17,99 Euro auf 21,99 Euro.

Doch es gibt einen cleveren Trick: Statt den Änderungen zuzustimmen, kann man sein Konto auf den Basic-Tarif umstellen. Dazu muss der Basic-Tarif ausgewählt und in den Einstellungen auf „Abo ändern“ geklickt werden. In diesem Fall bleiben sämtliche Premium-Features sowie der bisherige Preis erhalten, jedoch entfällt die neue Hörbuch-Funktion.

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In den Konto-Einstellungen können die Kunden aktuell den neuen Bedingungen zustimmen oder ihren Tarif wechseln. © privat

Die Umgehung der neuen Preise funktioniert nur für Bestandskunden. Neukunden haben diese Option nicht. Außerdem kann man laut CHIP das Basic-Abo nach einem eventuellen späteren Wunsch zur Kündigung nicht erneut abschließen.