
Wer schon mindestens ein Mal geflogen ist, wird wissen, dass es beim Handgepäck bestimmte Regelungen gibt. In stark besuchten Flughäfen häufen sich vor der Sicherheitskontrolle oftmals halbleere oder gar volle Flaschen mit allerlei Getränken, denn erlaubt sind größtenteils nur 100 Milliliter pro Behälter.
Doch auch Flugexpertinnen und -experten wissen bei der ein oder anderen Sache manchmal nicht, wo sie hingehört. Denn einige Gegenstände dürfen ausschließlich im Handgepäck, andere ausschließlich im Aufgabegepäck transportiert werden. Zwischen bekannten Alltagsgegenständen zählen auch Vibratoren, Lebensmittel und Urnen zu diesen Dingen. Damit es nicht zu peinlichen Zwischenfällen am Check-In-Schalter oder bei der Sicherheitskontrolle kommt, klären wir Sie auf.
Elektronische Geräte im Flugzeug - Hand- oder Aufgabegepäck?
Für Urlauber, die nur mit Handgepäck fliegen, aber während ihrer Reise nicht auf Sexspielzeuge verzichten wollen, gibt es gute Nachrichten. Sex Toys dürfen nämlich laut einem Artikel von reisereporter.de mit ins Flugzeug. Tatsächlich ist es sogar so, dass Spielzeuge wie Vibratoren, die einen elektrischen Antrieb oder eine Lithium-Batterie haben, ausschließlich ins Handgepäck dürfen. Aus diesem Grund sollten auch Laptops, Kameras und andere elektronische Geräte nur im Handgepäck verstaut werden, da sie im Frachtraum des Flugzeugs eine Brandgefahr darstellen.
Raucher aufgepasst: Auch E-Zigaretten dürfen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden. Dabei sollte man allerdings auf die Richtlinien und die Gesetzeslage in dem Reiseland achten, denn vor allem für Einweg-E-Zigaretten gelten oft andere Regelungen, als in Deutschland. Zudem weisen Airlines, wie beispielsweise Eurowings darauf hin, dass die Geräte ausschließlich an Bord mitgenommen, aber keinesfalls geraucht werden dürfen.
Laut Informationen der Deutschen-Presseagentur (dpa) werden Airlines zudem vorsichtiger, was das Mitführen einer Powerbank an Bord angeht. Für viele Reisende ist das Gerät vor allem bei längeren Flügen nicht wegzudenken. Nachdem im Januar dieses Jahres jedoch in einem Flugzeug in Südkorea ein Brand wegen einer im Handgepäck liegenden Powerbank entfacht war, sind einige Fluggesellschaften in dieser Hinsicht strenger geworden. So müssten Passagiere in Eurowings-Maschinen laut der dpa ihre Powerbank nun im Auge behalten, wenn diese zu Laden genutzt werden.
Spielzeug ist nicht gleich Spielzeug
Auch für Kinderspielzeuge gibt es Besonderheiten, die zu beachten sind. So dürfen beispielsweise grundsätzlich keine Spielzeuge oder Nachbildungen mit an Bord, die echten Waffen zu ähnlich sehen. Manche Airlines, wie beispielsweise Eurowings, führen Spielzeugwaffen als Verbotsgegenstände auf ihrer Website auf. Ob grundsätzlich Spielzeugwaffen aller Art verboten sind, hängt von der jeweiligen Fluggesellschaft ab, Fluggäste sollten sich dort vor der Reise informieren. Grundsätzlich ist es aber keine gute Idee, waffenähnliche Dinge mit an Bord zu nehmen, dazu zählen auch im Sommer beliebte Wasserpistolen. Denn: "Wenn Ihnen jemand eine Waffe in den Rücken hält, ist es schwer zu erkennen, ob es sich um eine echte oder unechte Waffe handelt", erklärt Jens Gögel, Luftsicherheitsexperte der Bezirksregierung Münster, in einem Gespräch mit Merkur.de.
Was laut reisereporter.de jedoch ohne Bedenken mit an Bord darf, seien Zauberstäbe und Lichtschwerter. Die zuständige US-Behörde hat dabei explizit an "Harry Potter"- und "Star Wars“-Fans gedacht, die beiden Gegenstände sind nämlich in der Handgepäck-Richtlinien der USA aufgeführt worden.
Essen an Bord - Was auf keinen Fall mit darf
Vor allem bei längeren Flügen nehmen viele Passagiere gerne was zum Knabbern mit. Doch auch hier sollte man sich vorher informiert haben, denn nicht alle Snacks sind unbedenklich. So sollte die meisten typischen Knabbereien wie Nüsse, Chips, Süßigkeiten und Gemüse grundsätzlich kein Problem sein. Sobald es sich aber um streichzarte Lebensmittel handelt, kommt es darauf an. Hier ist wichtig, in welcher Menge Passagiere beispielsweise Hummus, Marmeladen, Nutella oder ähnliches naschen wollen. Haben sie sich daheim ein Brot gestrichen, so sollte dies ebenfalls in Ordnung sein. Transportieren Fluggäste diese Lebensmittel allerdings in der Verpackung und in größeren Mengen, gelten hier dieselben Vorschriften, wie bei Flüssigkeiten. Wegen ihrer Konsistenz zählen diese Lebensmittel nämlich auch in diese Kategorie.
Auch hier sollten Reisende jedoch darauf achten, welche Vorschriften in ihrem Reiseland gelten. In vielen Ländern gibt es nämlich bestimmte Einreise- und Zollbestimmungen, die das Einführen bestimmter Lebensmittel verbieten. Dabei handelt es sich nicht zwingend um exotische oder ausgefallene Sachen, sondern immer wieder auch um völlig alltägliche Produkte, die einen überraschen könnten.
Bei einem Snack ist jedoch allein schon die Mitnahme an Bord verboten. Dabei handelt es sich um getrocknetes Kokosnuss-Fruchtfleisch, auch Kopra genannt, unter anderem hatte Merkur.de bereits darüber berichtet. Bei dem augenscheinlich harmlosen Snack handelt es sich nämlich um einen leicht entflammbaren Stoff. Das getrocknete Fruchtfleisch enthält viel Öl und hat einen niedrigen Brennpunkt, weshalb es sich auch bei niedrigen Temperaturen entzünden kann. Allein der Staub des Snacks könne durch einen einzigen Funken in Brand geraten, erklärte der Luftfahrt-Dachverband.
Kuriose verbotene und erlaubte Dinge an Bord
Zusätzlich zu den bereits aufgezählten Dingen, gibt es noch einige weitere, die im Handgepäck transportiert werden dürfen oder eben auch nicht.
So wird auf reisereporter.de unter anderem eine Urne mit der Asche Verstorbener aufgezählt. Diese darf im Handgepäck transportiert werden. Auch bei Ryanair wird die Urne als erlaubter Gegenstand an Bord gelistet. Dafür ist aber eine Kopie der Sterbeurkunde und der Einäscherungsurkunde zwingend notwendig. Zudem muss die Urne bruchsicher transportiert werden.
Auf der Seite von Eurowings sind zudem Musikinstrumente als an Bord erlaubte Gegenstände aufgeführt. Dazu zählen Klarinetten, Flöten, Waldhörner, Oboen, Geigen und Trompeten.
Größere Instrumente in einem Soft-Case, beispielsweise Gitarren, müssten hingegen auf einem Extra-Sitzplatz transportiert werden.
Eine Ausnahme bildet der Kontrabass, dieser könne aufgrund seiner Größe ausschließlich im Frachtraum transportiert werden.
Sportgepäck hingegen ist an Bord meist nicht erlaubt. Vor allem größere Gegenstände, wie eine Ski- oder Tauchausrüstung, brauchen viel Platz und gehören daher in den Frachtraum. Aber auch Schläger aller Art müssen ins Aufgabegepäck, da sie als Schlagwaffe verwendet werden können.
Zudem sind überwiegend auch Metallnagelfeilen, Rasierklingen und Stricknadeln im Handgepäck verboten.