München - Die Bundesregierung will strengere Regeln für Cannabis-Rezepte. Unter anderem soll Marihuana nur noch nach einem persönlichen Gespräch mit einem Arzt verschrieben werden dürfen.

Für die Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken sollen nach Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) künftig strengere Regeln gelten. Verschreibungen von Cannabisblüten soll es nur noch nach persönlichem Kontakt mit einem Arzt oder einer Ärztin in der Praxis oder bei Hausbesuchen geben, wie aus einem Referentenentwurf des Ressorts hervorgeht. Zu haben sein soll Medizinal-Cannabis nicht mehr per Versand, sondern nur in Apotheken. Zuerst berichtete die Mediengruppe Bayern darüber.

Hintergrund ist demnach, dass die Importe von Cannabis zu medizinischen Zwecken "über das zu erwartende Maß hinaus" angestiegen sind - viel stärker als Verordnungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherungen. Warken hatte bereits deutlich gemacht, dass sie den Anstieg mit Sorge sieht und Missbrauch bekämpfen will. Es sei sehr einfach, online an Verschreibungen zu kommen, sagte sie im Frühjahr der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Medizinal-Cannabis sei aber nicht für den normalen Konsum gedacht.

"Persönlicher ärztlicher Kontakt geboten"

Wegen Suchtgefahr, weiterer Gesundheitsrisiken und unerwünschter Arzneimittelwirkungen sei "ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit der zu behandelnden Person sinnvoll und geboten", heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. So müssten Patienten individuell aufgeklärt werden und auch in eine Behandlung einwilligen.

Der Online-Versand von Cannabisblüten soll ebenfalls unterbunden werden, stattdessen sollen sie in Apotheken zu bekommen sein - auch dort mit Aufklärung und Beratung. Für Folgeverschreibungen soll gelten, dass in den vorigen vier Quartalen inklusive des aktuellen Quartals ein persönlicher Kontakt mit einem Arzt oder einer Ärztin stattgefunden haben muss.

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft hält eine Gesetzesänderung dagegen nicht für notwendig. Gegenüber dem Bayerischen Rundfunk erklärte der Verband, sowohl das Versandhandel-Verbot sowie die Pflicht zu einer persönlichen Sprechstunde für ein Rezept nicht als sinnvoll zu erachten.

Cannabis-Rezepte aus dem Ausland

Im Zuge der generellen Legalisierung von Cannabis für Volljährige 2024 war auch der Umgang damit zu medizinischen Zwecken neu geregelt worden. Für diese Verwendung ist Cannabis seitdem ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel.

Das haben sich in der Zwischenzeit viele Unternehmen zunutze gemacht, die Cannabis-Rezepte an Kunden verkaufen. Dafür müssen Interessierte zunächst ihre Symptome, beispielsweise chronische Schmerzen oder Depressionen, angeben. Anschließend erhalten sie von einem Arzt ein Rezept für medizinische Blüten. Ein Arztgespräch ist dafür häufig nicht notwendig, teilweise sitzen die Mediziner sogar in anderen Ländern. Innerhalb der EU muss ein Rezept nicht zwangsläufig in dem Land eingelöst werden, in dem es ausgestellt wurde.