
Die Schließung der Bäckerei Döllner in Nürnberg Thon noch vor Weihnachten kam für viele überraschend. Ein Nürnberger Bäcker war im Dezember 2024 wegen des Verdachts zweier Sexualdelikte in Untersuchungshaft genommen worden, wie die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Mitte Januar 2025 auf Anfrage unserer Redaktion bestätigt hatte. Daher konnte der Bäckerei-Betrieb nicht weiter fortgeführt werden.
Nun kamen Neuigkeiten in dem Fall zu Tage. Am Donnerstag ist der Haftbefehl gegen den Bäcker gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden, wie Heike Klotzbücher, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth am Freitag erklärt. Sein Strafverteidiger Malte Magold hatte zunächst mehrfach erfolglos Haftbeschwerde beim Landgericht eingelegt. Im vierten Anlauf - und als finales Rechtsmittel - hat nun der Strafsenat des Oberlandesgerichtes Nürnberg (OLG) die amtsgerichtliche U-Haftentscheidung endgültig kassiert, wie auch Klotzbücher bestätigt. Inzwischen ist der beschuldigte Bäcker also wieder auf freiem Fuß.
Ermittlungen laufen weiter - Bäcker bestreitet Vorwürfe
Nähere Details, warum er aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, konnte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zunächst nicht nennen. Genauere Informationen liegen Klotzbücher dazu wohl erst in der kommenden Woche vor. „Im Wesentlichen wurde der Untersuchungshaftvollzug als unangemessen bewertet“, erklärt dazu Strafverteidiger Malte Magold.
Eine Entscheidung in dem Verfahren sei damit aber nicht verbunden. Das Oberlandesgericht habe lediglich über die Frage des Vollzuges der Untersuchungshaft entschieden und konnte auch nur über diese Frage entscheiden, so der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Ob der Bäcker in dem Verfahren schuldig gesprochen wird und wie eine eventuelle Strafe ausfallen würde, wird mit der Entscheidung, ihn aus der U-Haft zu entlassen, nicht angedeutet. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung in dem Fall.
Strafverteidiger Magold erklärt, dass sein Mandant die gegen ihn erhobenen Vorwürfe weiterhin umfänglich bestreitet. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in dem Fall laufen derzeit weiter. Aktuell gibt es noch keine Anklage gegen den Beschuldigten, sein Anwalt rechnet aber bald damit.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, den Nürnberger Bäcker in U-Haft zu nehmen, hatte der Verteidiger von Anfang an deutlich kritisiert. „Der Vorwurf ist falsch, der stimmt nicht“, hatte er im Gespräch mit unserer Redaktion im Januar betont und den Haftbefehl als „unverhältnismäßig„ bezeichnet. Er befürchtete eine öffentliche Vorverurteilung seines Mandanten - und das zu einem Zeitpunkt, an dem noch keine Anklage erhoben wurde.
Der Artikel wurde am 28. November 2025, um 11.51 Uhr aktualisiert.
