
Geschenke sind an Weihnachten einerseits eine der schönsten und gleichzeitig eine der stressigsten Traditionen. Die Zeit fliegt im Dezember ohnehin schneller, als in den restlichen elf Monaten, da ist es nicht verwunderlich, wenn kurz vor dem 24. Dezember doch noch das Geschenk für den ein oder anderen fehlt. Schlimmer ist es, wenn man das Geschenk nicht persönlich übergeben kann und sich auf einen Versanddienstleister verlassen muss. Hier stellt sich jedes Jahr die Frage: Bis zu wann müssen Päckchen und Briefe verschickt werden, damit sie pünktlich zu Weihnachten ankommen?
Innerhalb Deutschlands garantiert die Deutsche Post laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) die pünktliche Lieferung von Briefen und Postkarten, wenn diese bis zum 20. Dezember vor der Leerung abgegeben wurden. Mit Einschreiben können die Briefe noch bis zum 22. Dezember abgegeben werden.
Wer ein Paket mit DHL innerhalb Deutschlands verschicken will, hat ebenfalls noch ein paar Tage Zeit. Demnach müssten die Päckchen spätestens bis zum 20. Dezember abgegeben werden. Wer per Express versendet, hat noch spätestens bis zum 22. Dezember Zeit.
Wie DPD auf seiner Website bekannt gibt, müssen hier Standardpakete spätestens bis Freitag, den 19. Dezember abgegeben werden, um pünktlich vor Weihnachten anzukommen. Wer den Express- und Priority Versand nutzt, kann sein Paket noch bis zum 23. Dezember abgeben.
Auch Hermes gibt seinen Kunden bis zum 19. Dezember Zeit, die Weihnachtsgeschenke zu versenden. Hier ist jedoch auch die Uhrzeit wichtig. So müssen die Pakete bis 12 Uhr bei Hermes abgegeben werden. Laut dem Bayerischen Rundfunk (BR) gelte dies auch beim Versanddienstleister GLS wichtig.
Wer jedoch Päckchen oder Briefe außerhalb Deutschlands verschicken will, hat wirklich nur noch wenige Tage Zeit. Bei der Deutschen Post hätten Briefe in europäische Länder spätestens bis zum 12. Dezember eingeworfen werden müssen, Briefe für Länder außerhalb der Europäischen Union galt der 5. Dezember als Stichtag.
Für europaweite und internationale Sendungen ist der Stichtag bei DHL ebenfalls verstrichen. Es besteht noch lediglich die Möglichkeit einer internationalen Express-Sendung.
Darauf müssen Sie beim Verpacken achten
Am besten eignet sich ein stabiler Karton als Grundlage für das Paket. Verpackungen mit alten Adress- oder Barcodeaufklebern sollten nicht verwendet werden - oder man entfernt die Aufkleber. Handelt es sich beim Geschenk um Flaschen, müssen diese in einem speziellen, zertifizierten Flaschenkarton verschickt werden. Ansonsten trägt die Post keine Verantwortung und haftet nicht für mögliche Schäden, so der Paketdienst.
In allen Fällen aber sollte der Inhalt gut gepolstert sein - mit genügend Füllmaterial werden die Geschenke nicht so leicht beschädigt. Gerade bei Glas und anderen empfindlichen Objekten ist das wichtig.
Jedoch sollten Pakete nicht zu stark dekoriert werden. Wenn Schleifen, Fäden oder Ähnliches am Karton hängen, kann dieser nicht über die automatischen Sortieranlagen laufen, weil er dort zu Beschädigungen führen könnte. Stattdessen müssen solche Sendungen per Hand bearbeitet werden, was mehr Zeit, aber auch Geld kostet, denn in solchen Fällen wird ein Sperrgutaufschlag fällig.
Geld oder Gutscheine sollten zudem nicht einfach in einem frankierten Umschlag verschickt werden. Bei Verlust hätte der Versender kein Anspruch auf Schadenersatz. Stattdessen können bei der Deutschen Post solche Sendungen etwa als „Einschreiben Wert“ aufgegeben werden. Dann ist Bargeld zum Beispiel bis zu 100 Euro abgesichert, Sachwerte bis zu 500 Euro.
