
1. Milchprodukte
Hartkäse wie beispielsweise Parmesan kann problemlos eingefroren werden, bei anderen Milchprodukten raten Expertinnen und Experten jedoch davon ab. Joghurt, Weichkäse und Sahne verändern durch die Kälte ihre Konsistenz und werden beim Auftauen flockig.
2. Knoblauch und Zwiebeln
Sowohl Knoblauch als auch Zwiebeln werden matschig, wenn sie Minusgraden ausgesetzt sind. Knoblauch verliert zudem den typischen Geschmack und sollte auch nicht im Kühlschrank gelagert werden. Es empfiehlt sich, Zwiebeln höchstens im geschnittenen Zustand und luftdicht verpackt einzufrieren. Dabei können jedoch auch andere im Gefrierfach gelagerte Lebensmittel den Zwiebelgeruch annehmen.
3. Gelatine
Sowohl Gelatine als auch gelatinehaltige Produkte sollten nicht eingefroren werden. Das Proteingemisch wird beim Einfrieren flüssig. Dementsprechend gehören auch Gummibärchen, Puddings oder gelatinehaltige Wurst nicht in den Tiefkühler.
4. Gekochte Nudeln und Reis
Bereits gekochte Pasta und gekochten Reis sollten ebenfalls nicht ohne weiteres tiefgekühlt werden. Beim Auftauen werden die Lebensmittel schnell matschig und ungenießbar. Vor dem Einfrieren sollten Reis und Nudeln deshalb unbedingt erst einmal abkühlen. Um Verklumpungen zu verhindern, empfiehlt es sich, etwas Öl mit in die luftdicht verschließbare Dose oder den Gefrierbeutel zu geben.
5. Wein
Wenn Sie Wert auf den Geschmack eines Weins legen, sollten Sie ihn besser nicht einfrieren. "Ökotest" zufolge verändert sich bei Wein bereits ab einer Temperatur von 8 Grad Celsius das Aroma. Fällt die Temperatur unter null, setzt sich Weinstein ab und die Kohlensäure geht verloren.
So eignet sich der Wein höchstens noch zum Kochen oder für Mischgetränke wie beispielsweise Weinschorlen.
6. Roher Biscuit- und Brandteig
Der Discounter Lidl warnt auf seiner Website davor, Teig falsch zu lagern. Je nach Teigart empfiehlt sich eine andere Lagerung. Roher Biscuit- und Brandteig sollte auf keinen Fall tiefgekühlt werden - sonst wird er ungenießbar.
7. Wasserhaltiges Gemüse
Auch besonders wasserhaltiges Gemüse und Obst sollte nicht eingefroren werden. Tomaten, Salat und Co. werden zwar nicht ungenießbar, verändern aber ihre Konsistenz und werden ebenfalls matschig. Sofern Sie die Lebensmittel ohnehin zerkleinern wollen, beispielsweise für einen Smoothie, spricht aber nichts gegen eine Lagerung im Gefrierfach.
8. Rohe oder gekochte Kartoffeln mit Schale
Rohe Kartoffeln verändern beim Einfrieren ihre Struktur: Sie werden mehlig, glasig und verlieren ihren Geschmack. Auch gekochte Kartoffeln mit Schale neigen dazu, nach dem Auftauen wässrig und körnig zu werden.
9. Mayonnaise und Saucen mit Ei-Emulsion
Saucen wie Mayonnaise, Hollandaise oder Aioli trennen sich beim Einfrieren – das Fett setzt sich ab, und die Soße gerinnt. Sie wird ungenießbar und sieht auch unappetitlich aus.
10. Rohe Eier oder Lebensmittel mit rohem Ei (z. B. Tiramisu)
Rohe Eier bergen grundsätzlich ein Salmonellenrisiko. Beim Einfrieren werden diese Bakterien nicht abgetötet – sie überleben bei Minusgraden. Wird das Produkt nach dem Auftauen nicht ausreichend erhitzt, kann das zu Lebensmittelvergiftungen führen.
Grundsätzlich: Aufgetaute Speisen ein zweites Mal einfrieren?
Warum ist das gefährlich? Wenn aufgetaute Lebensmittel erneut eingefroren werden, vermehren sich Bakterien im aufgetauten Zustand schnell – besonders bei Fleisch, Fisch und Meeresfrüchten. Ein erneutes Einfrieren konserviert die bereits vorhandenen Keime, die beim zweiten Auftauen dann zu einem ernsten Gesundheitsrisiko werden können.
Regel: Einmal aufgetaute Lebensmittel sollten nur dann wieder eingefroren werden, wenn sie zwischenzeitlich vollständig durcherhitzt wurden.