
FÜRTH - Das städtische Tiefbauamt erinnert alle Haus- und Grundstücksbesitzer daran, Pflanzen rechtzeitig zurückzuschneiden, um die Verkehrssicherungspflicht zu wahren.
"Dazu", heißt es, "ist jetzt die beste Gelegenheit, da laut Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis 30. September nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen erlaubt sind." Im Bereich von Geh- und Radwegen ist eine lichte Höhe von mindestens 2,50 Metern, im Bereich von Straßen von 4,50 Metern erforderlich.
Zudem bittet die Behörde darum, dass Grundstücksinhaber bereits bei der Gartenplanung den in Bayern geltenden Grenzabstand einhalten. Er richtet sich nach der Größe des Gewächses und beträgt bei zwei Metern Höhe 50 Zentimeter, bei einer Höhe über zwei Metern sind es schon zwei Meter.
fn