NÜRNBERG - Dass in Bayern (fast) alles wieder erlaubt ist, Volksfeste aber weiterhin verboten bleiben, können viele nicht verstehen. Vor allem die Argumentation der Staatsregierung stinkt vielen. Aus ähnlichen Gründen könnte man etwa auch Schlagerkonzerte verbieten, meint unser Redakteur Martin Müller.

Klar, auf den Tischen in stickigen Bierzelten tanzende Volltrunkene, die nicht nur jegliche Kinderstube, sondern auch jede Hygiene- und Abstandsregel vergessen haben, will derzeit niemand. Trotz allem Öffnungsoptimismus.

Verzicht auf Partymusik und harte Alkoholika

Doch man sollte nicht verkennen: Selbst die Schausteller wollen das nicht. Sie wollen Familienunterhaltung bieten mit Karussell, Autoscooter, Bratwürsten und, ja, auch mal einem Bierchen.

Weit entfernt aber von unkontrollierbaren Saufgelagen, die man relativ leicht verhindern könnte durch den Verzicht auf Zelte, Partymusik oder etwa auch dem Verbot harter Alkoholika ab einer bestimmten Veranstaltungsgröße.

Eine gewisse Infektionsgefahr gibt es natürlich überall. Doch sie ist auf Volksfesten sicher geringer als auf großen Familienfesten. Und auch nicht größer als etwa auf Konzerten.

Absurde Argumentation

Mit einer ähnlichen Argumentation könnte man beispielsweise nach wie vor Konzerte generell erlauben, aber zum Beispiel Schlagerkonzerte verbieten, weil dort die Gefahr des lautstarken Mitsingens und des Sichindenarmenliegens besonders groß ist. Absurd? Absolut, so wie eben der Verbot selbst der kleinsten Dorfkirchweih.


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