
"Wir brauchen klare und wegweisende Signale aus der Politik, die den Schülerinnen und Schülern Gewissheit über die nun folgenden Wochen verschaffen", sagt Joshua Grasmüller, Koordinator des Landesschülerrats. Der anhaltende Druck in der Prüfungsvorbereitung müsse schnellstmöglich von den Schultern der Betroffenen genommen werden. Daher sollten an einem runden Tisch mit der gesamten Schulfamilie dringend Lösungsansätze diskutiert werden.
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Aus Sicht der Schülervertretung wäre eine eingeschränkte Wiederaufnahme des Schulbetriebs ausschließlich für die Abitur- und Abschlussjahrgänge durchaus denkbar. Einzige Einschränkung: Es müsse gewährleistet sein, dass die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs weder Schüler noch Lehrer einer erhöhten Gesundheitsgefahr aussetze. Ein ähnliches Vorgehen für die Abiturienten hatte bereits vor den Osterferien Walter Baier, Landesvorsitzender der bayerischen Direktorenkonferenz, vorgeschlagen.
Maßgeblich sind für den Landesschülerrat die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der oberen Gesundheitsbehörden. Zuletzt hatte es selbst unter Experten eine unterschiedliche Einschätzung dahingehend gegeben, ob nun zunächst die jüngeren Schüler - wie von der Nationalen Akademie der Wissenschaften, Leopoldina, empfohlen - wieder in die Schulen zurückkehren sollten, oder erst die älteren.
Letzteres hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zunächst mehr zugesagt, wie er vor Beginn der Beratungen zwischen Bund und Ländern zu erkennen gab.
Sonderprüfung als Kompromisslösung
Ganz gleich wie der Plan für stufenweise Lockerungen am Ende aussieht, mahnt der Landesschülerrat, den Schulen eine angemessene Vorlaufzeit für eine Wiederaufnahme des Schulbetriebs zu geben. Sollten die Abschlussprüfungen, also die für den qualifizierenden Mittelschulabschluss, für Mittlere Reife oder Abitur, nicht in der vorgesehenen Weise stattfinden können, gelte es eine "Lösung im Sinne der betroffenen Schüler" zu finden. Aussehen könnte eine Kompromisslösung laut Landesschülerrat folgendermaßen: Aus den bereits erbrachten Leistungen wird eine Durchschnittsnote gebildet; zudem kann eine zusätzliche, besondere Prüfung abgelegt werden.
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Das Kultusministerium wollte sich zunächst weder zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs noch zu möglichen Prüfungsmodalitäten äußern.
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