Bayern im Krisenzustand: Was bleibt offen, was schließt?
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Kitas und Schulen schließen, Bars und Freizeiteinrichtungen machen dicht: Wegen der schnellen Ausbreitung des Coronavirus wird das öffentliche Leben in Bayern in vielen Bereichen lahmgelegt. Was bleibt offen, was schließt und wo gibt es Lockerungen? Wir haben den Überblick.

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Geschäfte
1/8 - Ab 20. April dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen. Eine Woche später kommen Kfz-Händler, Fahrradläden und Buchhandlungen dazu. Auch Geschäfte mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern dürfen ab dem 27. April wieder Kunden empfangen. Auch folgende Geschäfte dürfen natürlich weiterhin öffnen: Der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken und Geldautomaten, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Verkauf von Presseartikeln, Filialen des Brief- und Versandhandels, Post, Tierbedarf, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel. © dpa/Jens Kalaene
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Handwerk
2/8 - Klempner, Monteure, Maler und Autowerkstätten können prinzipiell wie bisher weiterarbeiten. Das obliegt jedoch dem jeweiligen Geschäftsführer. Friseure müssen noch mindestens bis zum 4. Mai abwarten, bevor sie ihre Geschäfte wieder öffnen dürfen. © Ingo Wagner/dpa
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Auslieferungsdienste und Drive-in-Schalter
3/8 - Für die Gastronomie heißt es weiter abwarten. Restaurants und Cafés müssen weiterhin geschlossen bleiben. Auslieferungsdienste, Mitnahmeangebote und Drive-in-Schalter dürfen aber weiterhin geöffnet bleiben, um damit die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung zu ergänzen. © Justin Sullivan/AFP
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Freizeiteinrichtungen
4/8 - Sämtliche Freizeiteinrichtungen in Bayern müssen vorerst geschlossen bleiben. Das betrifft im einzelnen: Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Theater, Museen, Bibliotheken, Vereinsräume, Sporthallen, Fitnessstudios, Tierparks, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Musik- und Volkshochschulen sowie Jugendhäuser. Auch Sport- und Spielplätze bleiben gesperrt. © Federico Gambarini(dpa
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Clubs und Diskotheken
5/8 - Auch Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen sowie Bordelle müssen noch geschlossen bleiben. © Roland Fengler
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Justiz
6/8 - An den bayerischen Gerichten sollen Verhandlungen auf das Nötigste reduziert werden. Die Entscheidung, ob eine Gerichtsverhandlung aufschiebbar ist oder nicht, treffen die jeweiligen Richterinnen und Richter. © Jan Woitas/dpa
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Veranstaltungen und Versammlungen
7/8 - Veranstaltungen und Versammlungen werden weiterhin generell und landesweit verboten. Ab dem 20. April ist eine Kontaktperson außerhalb der Haushaltsgemeinschaft und Familie erlaubt. Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften, beispielsweise Gottesdienste bleiben untersagt. © Günter Distler
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Fußball
8/8 - Die Zwangspause im Amateurfußball dauert mindestens bis zum 31. August an. Damit werden mehr als 25 000 Teams im Freistaat noch mehrere Monate keine Liga-Partien bestreiten. Die unterbrochene Saison soll anschließend fortgesetzt werden. © Uwe MühlingAnzeige