ERLANGEN - Die Stadt Erlangen verbietet wegen des Coronavirus ab sofort auch Veranstaltungen mit 100 bis 1000 Teilnehmern. Dies bezieht sich besonders auf Filmvorführungen in Kinos und auf Diskotheken.

Oberbürgermeister Florian Janik, Rechtsreferent Thomas Ternes und Anke Steinert-Neuwirth als Referentin für Bildung, Kultur und Jugend erläuterten in einer eilig organisierten Pressekonferenz die jüngste Entscheidung des örtlichen Krisenstabs zur Pandemie.

Janik appellierte an den gesunden Menschenverstand jedes Einzelnen, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern: "Soziale Kontakte sind möglichst zu vermeiden. Bis die Gefahr vorüber ist, empfehlen wir, sich online oder per Telefon auszutauschen. Die meisten Feiern kann man später nachholen — da machen sie noch genauso viel Spaß."


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Bekanntlich hatte die Bayerische Staatsregierung die Absage von Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmern angeordnet. Um vor allem ältere und kranke Menschen vor dem Virus zu schützen, geht die Stadt Erlangen jetzt noch einen Schritt weiter und senkt das Limit auf 100 Personen.

Bei Events mit Besucherzahlen zwischen 100 und 1000, die im Freien stattfinden, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Sollen sie in geschlossenen Räumen durchgeführt werden, ist dies bis auf Weiteres nicht möglich. Da es sich um eine Allgemeinverordnung handelt, werden Verstöße mit Bußgeldern geahndet und können sogar als Straftat gewertet werden.

Vor allem beim Tanzen bestehe durch den engen Kontakt eine hohe Wahrscheinlichkeit der Ansteckung, betonte Rechtsreferent Ternes. Bei Kinos, Diskos und anderen Veranstaltungsorten lasse sich der Kartenverkauf so steuern, dass die Grenze eingehalten wird. Generell solle man sich aber auch bei kleineren Veranstaltungen überlegen, ob sie abgehalten werden müssen, ergänzte Janik.


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Da für Senioren, Kranke und Pflegebedürftige das Coronavirus zum Tod führen kann, sei es geboten, bis zu einer Entwarnung auf entsprechende Besuche zu verzichten. Kindertagesstätten und Schulen bleiben bis zum Ende der Osterferien am 19. April geschlossen.

Arbeiten beide Elternteile in einem für die Infrastruktur zentralen Bereich wie dem Gesundheitswesen, der Polizei oder den Versorgungseinrichtungen, gibt es eine Notbetreuung für Schul-, Kindergarten- und Krippenkinder bis zur 6. Jahrgangsstufe. Ist lediglich der Vater oder die Mutter betroffen, muss sich der andere Elternteil um das Kind kümmern, stellte Anke Steinert-Neuwirth heraus.

Eingeschränkt wird der Parteiverkehr im Rathaus und anderen städtischen Dienstgebäuden. Nur bei dringenden Angelegenheiten sollten Bürger die dortigen Stellen aufsuchen.

Häufig wird der OB gefragt, ob denn die Bergkirchweih stattfinde. Für eine Antwort sei es zu früh: "Wir sind vollauf damit beschäftigt, das zu managen, was momentan wichtig ist."

Über das eingerichtete Bürgertelefon mit der Nummer (0 91 31) 86 68 66 kann man am Sonntag von 10 bis 14 Uhr und am Montag von 8.30 bis 16 Uhr Fragen rund um das Coronavirus stellen. Wer medizinischen Rat benötigt, soll sich an den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst, Telefon (0 91 31) 11 61 17, wenden. Zu welchen Zeiten das Bürgertelefon ab Montag freigeschalten wird, muss noch festgelegt werden.


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