GUNZENHAUSEN - Wer ab Montag seinen Nachwuchs im Kindergarten oder der Schule anmelden will, der sollte den Impfpass nicht vergessen. Denn ab 1. März gilt in Deutschland die gesetzliche Impfnachweispflicht für Masern unter anderem in Kindertageseinrichtungen und Schulen.

Ingrid Mittemeyer ist auf die neue Gesetzeslage gut vorbereitet. Die Leiterin des "Haus für Kinder Farbenfroh" in der Gunzenhäuser Südstadt hat vom Landesverband evangelischer Kindertagesstätten längst ein Muster bekommen, um die Impfnachweise ihrer Schützlinge zu dokumentieren. Und auch ein Vorschlag für ein Rundschreiben an die Eltern kam vom Verband, das Ingrid Mittemeyer passend für ihre Einrichtung umgeschrieben und an die Eltern verschickt hat. Nur wenige Tage später standen bereits die ersten Eltern mit den Impfpässen ihrer Kinder vor der Tür.

Dabei gilt die Impfpflicht zunächst nur für Neuankömmlinge. Wer keinen Masernschutz – durch Impfung oder Antikörper – nachweisen und auch kein Attest eines Arztes, das medizinische Hinderungsgründe für eine Impfung bestätigt, für sein Kind vorlegen kann, der wird sich künftig extrem schwer tun, einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte zu bekommen. Denn die gesetzliche Regelung ist ab März für alle Einrichtungen verpflichtend, erläutert Dr. Carl-Heinrich Hinterleitner auf Anfragen des Altmühl-Boten. Kindertagesstätten, die sich nicht daran halten, können mit einem Bußgeld bis zu 2500 Euro belegt werden, so der Leiter des Gesundheitsamts Weißenburg-Gunzenhausen.

Für die Kinder, die zum Stichtag bereits eine Einrichtung besuchen, ändert sich zunächst nichts. Natürlich können Eltern, wie im "Haus Farbenfroh" geschehen, bereits jetzt den Impfnachweis erbringen, tatsächlich haben sie dazu aber Zeit bis Ende Juli 2021. Erst danach können – und müssen – Kinder, die den Masernschutz nicht nachweisen können, aus Einrichtungen ausgeschlossen werden.

Das Gesetz gilt auch für Schulen, doch dort ist es mit dem Ausschließen nicht so einfach. Denn die Schulpflicht steht in Deutschland immer noch über der Impfpflicht, erläutert Hinterleitner. Allerdings kann es für Eltern, die sich weigern, ihre Kinder impfen zu lassen (und kein Attest vorlegen können), teuer werden: Wer nach mehrmaligen Aufforderungen immer noch nicht reagiert, dem droht ein Bußgeld bis zu 600 Euro – und zwar nicht nur einmal. Dieses Zwangsgeld kann nach Hinterleitners Worten "mehrfach eingefordert werden".

Aber auch das Betreuungspersonal muss nun Masernschutz nachweisen. Das gilt für Erzieherinnen gleichermaßen wie für Lehrer. Und das Gesetz geht noch weiter und bezieht Ärzte, das Pflegepersonal in Krankenhäusern, die Mitarbeiter des Gesundheitsamts sowie alle im Gesundheitsbereich tätigen Personen – etwa Logopäden oder Heilpraktiker – mit ein.

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankenheiten und können schwere Komplikationen und Folgeerkrankungen nach sich ziehen, informiert die Barmer in einer Pressemitteilung. Die Weltgesundheitsorganisation hat sich deshalb bereits 1984 zum Ziel gesetzt, Masern weltweit auszurotten. Dazu ist eine Impfrate von mehr als 95 Prozent erforderlich.

Ein Wert, der zumindest bei den Schulkindern im Freistaat beinahe erreicht wird. Laut Kultusminister Michael Piazolo ist die Impfrate der Schulanfänger auf einem extrem hohen Niveau, insbesondere beim Masernschutz fruchte hier die intensive Aufklärung.

Die Kindergärten in Gunzenhausen haben sich auf die neue Regelung eingestellt oder das Thema zumindest auf dem Schirm. Da freie Plätze in den Einrichtungen in Gunzenhausen gerade sehr rar sind, gibt es keinen akuten Handlungsdruck. Wer sich wie Ingrid Mittemeyer und ihr Team vom "Haus für Kinder Farbenfroh" aber bereits voll auf die neue Situation eingestellt hat, weiß: Für die Kindertagesstätten bedeutet dies einmal mehr Mehrarbeit, denn sie müssen den vorhandenen Impfschutz der Kinder ja dokumentieren.