Dombühl - In einigen Gemeinden in Bayern gibt es aktuell nur einen Bürgermeisterkandidaten oder eine -kandidatin. Spannend werden könnte es dennoch, denn selbst am Wahlsonntag es noch spontan Konkurrenz geben.

In Gemeinden mit nur einer Kandidatur kommt es am 8. März 2026 zu einer sogenannten "unechten Mehrheitswahl". Neben dem offiziellen Wahlvorschlag gibt es dann ein Freitextfeld auf dem Stimmzettel. Darin kann eine stimmberechtigte Person "Stimmen an andere wählbare Personen vergeben, indem sie diese in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügt", so die bayerische Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWo) in § 76. Im Klartext heißt das: Man könnte dort am Wahlsonntag den vollständigen Namen seines Nachbarn eintragen, und schon stünde dieser offiziell zur Wahl.

Generell gelten für das Amt des Ersten Bürgermeisters einer Gemeinde folgende Hürden: Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Ehrenamtliche Bürgermeister müssen mindestens 18 Jahre alt sein und sich gewöhnlich im Wahlkreis aufhalten. Bei hauptamtlichen Bürgermeistern kommt eine Alters-Obergrenze dazu. Sie dürfen zum Amsantritt maximal 67 Jahre alt sein. Dafür brauchen sie vorher keinen Aufenthalt im Wahlkreis. Somit kann sich auch ein Regensburger als Bürgermeisterkandidat in Nürnberg aufstellen lassen.

Bürgermeister ohne Wahlvorschlag? Das geht!

In der schwäbischen Gemeinde Stetten in Unterallgäu wurde 2019 auf diesem Weg ein neuer Bürgermeister ins Amt gewählt. Nach dem Tod des vorigen Bürgermeisters hatte Uwe Gelhardt kommissarisch das Amt übernommen. Er entschied sich für seine Kandidatur erst nach Ablauf der Frist, machte dann aber intensive Werbung. Da es nur einen offiziellen Kandidaten gab, konnten die Wähler seinen Namen in das Freitextfeld schreiben. 355 wahlberechtigte Bürger schrieben schließlich seinen Namen ins Freitextfeld, 302 stimmten für Robert Kopp, der für die CSU kandidierte.