Nürnberg - Seit 2012 wird die Altersgrenze für den Bezug der gesetzlichen Rente schrittweise von 65 auf 67 Jahre im Jahr 2031 angehoben. Doch das wird nach Expertenansicht nicht ausreichen. Die Bundesbank regt daher an, das Rentenalter auf 69 Jahre und vier Monate anzuheben. Eine stimmiger Vorschlag, kommentiert NN-Redakteurin Verena Litz.

Wann kann ich abschlagsfrei in den Ruhestand und um wie viel schrumpft meine gesetzliche Rente, wenn ich früher gehe? Diese Frage treibt viele Mittfünfziger um. Bei den Jüngeren lautet sie: Gibt es später noch eine Rente, von der man leben kann? Schon jetzt ist das Rentenniveau derart gesunken, dass zusätzliche private Vorsorge längst nottut, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter zu sichern. Die 2002 eingeführte Riesterrente kam nicht von ungefähr.


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Mit der Rente mit 67 ist das Ende der Fahnenstange mit Sicherheit noch nicht erreicht, die Demografie spricht hier eine klare Sprache. Dass sich die Bundesbank für eine steigende Altersgrenze bei der Rente ausspricht, ist denn auch keine Panikmache, sondern die stimmige Antwort auf zentrale Herausforderungen: das zeitnahe Ausscheiden der Babyboomer aus dem Beruf und die höhere Lebenserwartung.

 

Ob die Rechnung der Banker – Anhebung des Rentenalters bis 2070 auf gut 69 Jahre – aufgeht, sei dahingestellt. Denn wenn es um Wählerstimmen geht, blickt die Politik gern auf die Rentenkasse – allerdings nicht immer zum Wohle derer, die noch lange in sie einzahlen müssen.