Wer als Bürgermeister in Bayern gewählt wird, der kann sich fast unendlich oft wiederwählen lassen. Allerdings gibt es eine Altersgrenze: An dem Tag, an dem die Amtszeit beginnt, darf der Gewählte nicht älter als 67 Jahre sein. Da davor aber genug Zeit bleibt, gibt es in der Region einige Bürgermeister die sehr lange in ihrem Amt waren.