Diese Vergehen beim Fahrradfahren können richtig teuer werden
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Freihändiges Fahren, Handy-Nutzung oder bei Rot die geschlossene Bahnschranke überqueren: So teuer wird's, wenn man auf dem Fahrrad die Verkehrsregeln missachtet.

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Nebeneinander fahren
1/17 - Grundsätzlich hat man nichts zu befürchten, wenn man neben anderen Radfahrern fährt. Wer diese aber behindert oder gefährdet, kann mit einem Bußgeld von 20 bis 30 Euro bestraft werden. © ADFC
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Betrunken mit dem Rad unterwegs
2/17 - Betrunkene Radfahrer begehen keine Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldkatalog, sondern eine Straftat: Ab 1,6 Promille sind sie absolut fahruntüchtig. Treten Ausfallerscheinungen wie Fahrfehler oder ein Unfall ein, dann gilt dies auch für geringere Alkoholisierung. Radler können dann ihren Führerschein verlieren oder ein Verbot auferlegt bekommen. © dpa
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Schnelles Fahren in der Fußgängerzone
3/17 - Fährt man in einer freigegebenen Fußgängerzone oder auf einem Gehweg mehr als Schrittgeschwindigkeit, dann droht ein Bußgeld von 15 Euro - allerdings nur, wenn auch andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger dort sind, auf die es Rücksicht zu nehmen gilt. © Emily Wabitsch/dpa
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Keine Bremsen oder Klingel
4/17 - Sollten Klingel oder Bremse nicht vorhanden oder einsatzbereit sein, kostet dieses Vergehen laut Bußgeldkatalog 15 Euro. © Friso Gentsch/dpa5 / 17
Gesperrten Bereich befahren
5/17 - Ist eine Strecke für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrt und man befährt sie trotzdem, kostet das 15 bis 30 Euro - je nachdem, ob jemand gefährdet wurde. © Jo Seuß
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Befördern von Kindern in einem Anhänger
6/17 - Wer ein oder mehrere Kinder, die über sieben Jahre alt sind, in einem Anhänger oder auf dem Fahrrad selbst mitführt, muss fünf Euro bezahlen. © christianiabikes
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Nichtbenutzung des Radwegs
7/17 - Wer einen vorhandenen und beschilderten Radweg neben dem Fußgängerweg nicht verwendet, dem drohen 20 bis 35 Euro Bußgeld. © Jan Woitas/dpa
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Falsche Richtung in einer Einbahnstraße
8/17 - Das Befahren einer Einbahnstraße in die entgegengesetzte Richtung kostet 20 bis 35 Euro. © dpa
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Licht und Rückstrahler nicht eingeschalter oder vorhanden
9/17 - Wer bei unzureichenden Lichtverhältnissen ohne Lampe - dazu zählt auch das Rücklicht - fährt oder diese nicht eingeschaltet hat, muss 20 bis 35 Euro löhnen. © Ingo Wagner/dpa
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Handy während der Fahrt benutzen
10/17 - Auch die Handynutzung auf dem Fahrrad ist eigentlich verboten. Wer ohne Freisprechanlage telefoniert, kann mit 55 Euro Strafe belegt werden. © Patrick Pleul/dpa
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Rote Ampel missachtet
11/17 - Überquert ein Fahrradfahrer eine rote Ampel, werden 60 bis 120 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Ist die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, erhöht sich das Bußgeld sogar auf satte 180 Euro. © Jan Woitas/dpa
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Gehör auf dem Fahrrad beeinträchtigt
12/17 - Wer auf dem Fahrrad ein Gerät zum Musikhören verwendet und damit den Straßenverkehr nicht mehr hören kann, zahlt 15 Euro. © Andrea Warnecke/dpa
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Haltegebot der Polizei missachtet
13/17 - Möchte einen die Polizei anhalten und man fährt einfach weiter, kostet das 25 Euro - sobald einen die Beamten eingeholt haben. © Arne Dedert/dpa
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Fahrrad durch Beschädigung nicht verkehrssicher
14/17 - Wer mit einem Fahrrad unterwegs ist, das zum Teil beschädigt und dadurch nicht vollständig verkehrssicher ist, muss mindestens 80 Euro bezahlen und erhält dazu noch einen Punkt in Flensburg. © Maurizio Gambarini/dpa
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Freihändiges Fahren
15/17 - Die Hände während der Fahrt von sich strecken mag für so manchen Fahrradfahrer befreiend wirken. Auf diese Art und Weise ist man aber auch schnell fünf Euro los. © Sportfoto Zink / WoZi
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Zebrastreifen missachtet
16/17 - 40 Euro werden fällig, sobald man Fußgängern am Zebrastreifen nicht das Überqueren der Straße ermöglicht. © Kai Remmers/dpa
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Geschlossenen Bahnübergang befahren
17/17 - Jetzt wird's richtig happig: Überquert man als Fahrradfahrer die bereits geschlossene (Halb-)Schranke, werden mindestens 350 Euro fällig. Zudem gibt es zwei Punkte in Flensburg oben drauf. © Felix Kästle/dpaAnzeige