Böller, Blindgänger, BAM: So kommen Sie sicher durch Silvester
07.12.2018, 09:18 Uhr
Jedes Jahr lassen es die Deutschen an Silvester krachen. Allerdings gibt es einige Regeln im Umgang mit Böllern, Raketen und Co., die es zu beachten gilt.
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1/11 - Jedes Jahr lassen es die Deutschen an Silvester krachen. Allerdings gibt es einige Regeln im Umgang mit Böllern, Raketen und Co. die es zu beachten gilt. © dpa
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2/11 - Kleinfeuerwerke der Klasse I wie Raketen, Böller, Luftheuler und Fontänen dürfen nur zwischen dem 28. und 31 Dezember... © dpa
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3/11 - ...an Erwachsene verkauft werden. © dpa

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4/11 - Doch auch danach heißt es Vorsicht: Die Feuerwerkskörper dürfen nicht in der Nähe von... © Buchner-Freiberger

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5/11 - ...Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen gezündet werden. © Horst Linke

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6/11 - Wer noch keine 18 Jahre alt ist, muss sich laut Polizei auf Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen, Knallerbsen und Partyartikel beschränken. Diese dürfen das ganze Jahr über gezündet werden. © Fritz-Wolfgang Etzold

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7/11 - Auf Sicherheit geprüfte und somit zugelassene Raketen und Böller erkennt man an einer BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung)-Nummer oder einer CE-Zertifizierungsnummer. Bei Feuerwerkskörpern aus dem Ausland ist Vorsicht geboten. Zugelassene Produkte © Polizei

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8/11 - Diese entsprechen meist nicht den inländischen Sicherheitsstandards. Ihre Verwendung führt oft zu schwerwiegenden Verletzungen. © nn

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9/11 - Wer ausländische Sprengkörper besitzt oder einführt, macht sich strafbar. Die Polizei fahndet deshalb verstärkt nach illegalen Böllern und beschlagnahmt diese dann. © Polizei
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10/11 - Die Polizei rät dringend davon ab, gekaufte Feuerwerkskörper in irgendeiner Form zu modifizieren und gar eigene zu bauen. © dpa
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11/11 - Sollte eine gezündete Rakete oder ein Böller nicht hochgehen, sollten Sie diese einfach liegen lassen und niemals erneut anfassen. © dpa
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