
Familien mit kleinen Kindern müssen in Nürnberg ab nächsten Jahr für die Betreuung in Kita und Krippe womöglich tiefer in die Tasche greifen. Wie die Stadt Nürnberg in einer Pressemitteilung erklärt, wird ab Januar 2027 die bisherige staatliche Beitragsentlastung in Höhe von 100 Euro pro Monat wegfallen. Der Hintergrund dafür ist eine Neuregelung der Kita-Finanzierung durch den Freistaat Bayern.
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Nürnberg hat sich am Donnerstag, den 29. Oktober 2026, mit den Auswirkungen der Reform auf die städtischen Kindertageseinrichtungen und die Familien befasst. Dieser sprach sich auf Vorschlag der Verwaltung angesichts der stark angespannten Haushaltslage der Stadt Nürnberg dafür aus, dass ein Ausgleich der wegfallenden staatlichen Förderung durch kommunale Mittel nicht möglich ist.
Die letztendliche Entscheidung hat nun der Stadtrat in seiner Sitzung Ende November 2026 zu treffen, wie die Stadt Nürnberg in einer Pressemeldung mitteilt. Mit der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes werden die bislang für die Beitragsentlastung eingesetzten Landesmittel künftig direkt in die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen fließen.
Stadt Nürnberg: Elternbeitrag ab 2027 wieder in voller Höhe
Ziel ist es, die Einrichtungen angesichts stark gestiegener Personal-, Energie- und Sachkosten finanziell besser auszustatten und die Finanzierung langfristig zu stabilisieren. Für Eltern von Kindergartenkindern bedeutet dies jedoch, dass der bisher automatisch um 100 Euro reduzierte Elternbeitrag ab Januar 2027 wieder in voller Höhe zu entrichten ist. Die Stadt Nürnberg erhöht ihre Elternbeiträge dabei nicht, es fällt ausschließlich die bisherige staatliche Entlastung weg.
Angespannte Haushaltslage in Nürnberg
Die zusätzlichen Mittel des Freistaats werden benötigt, um bisherige Finanzierungsdefizite zu verringern, die Qualität und Verlässlichkeit der frühkindlichen Bildung sowie den Betrieb der städtischen Kindertageseinrichtungen sicherzustellen, so die Stadt Nürnberg
Jugend- und Sozialreferentin Elisabeth Ries erklärt: „Der Wegfall der staatlichen Beitragsentlastung trifft viele Familien in einer Zeit ohnehin steigender Lebenshaltungskosten. Das bedauern wir sehr. Gleichzeitig lässt unsere angespannte Haushaltslage derzeit nicht zu, die wegfallende Förderung aus kommunalen Mitteln freiwillig zu ersetzen. Die Mittel, die der Freistaat künftig für den Betrieb der Kitas bereitstellt, werden dringend benötigt, ein verlässliches Angebot der frühkindlichen Bildung in Nürnberg zu sichern. Auch das der freien Träger. Umso wichtiger ist, dass Familien mit geringeren Einkommen weiterhin auf Unterstützung zählen können.“
Übernahme der Betreeungskosten möglich
Familien mit geringem Einkommen können Unterstützung bei den Elternbeiträgen erhalten. Wer beispielsweise Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder andere Sozialleistungen bezieht, kann die Übernahme der Betreuungskosten beantragen. Auch Familien ohne Leistungsbezug können je nach Einkommen Anspruch auf Unterstützung haben. Informationen hierzu finden sich hier. Einkommensstärkere Eltern können die Kosten bei der Steuererklärung entlastend geltend machen.
Die regulär für September 2027 vorgesehene Anpassung der Elternbeiträge in städtischen Kindertageseinrichtungen wird auf Januar 2028 verschoben, um Familien nicht zweimal durch höhere Beiträge zu belasten. Das Verpflegungsgeld bleibt im laufenden Kitajahr 2026/2027 unverändert, heißt es seitens der Stadt Nürnberg.
Weitere Änderungen für Krippenkinder in Nürnberg
Auch für Krippenkinder entfällt die bisherige, einkommensabhängige staatliche Beitragsentlastung von monatlich 100 Euro. Für bereits laufende Bewilligungen gelten die bisherigen Regelungen bis zum Ende der jeweiligen Krippenzeit weiter, sagt die Stadt in einer Pressemitteilung. Für Hortkinder ergeben sich keine Änderungen, da dort bereits bisher keine staatliche Beitragsentlastung gewährt wurde. Für Einrichtungen freigemeinnütziger oder sonstiger Träger gelten die jeweiligen Entscheidungen der Träger zu den Elternbeiträgen. Eltern werden gebeten, sich hierzu direkt an ihre Einrichtung zu wenden.
