
Am Donnerstag, 29. Oktober, wurde ein 20-Jähriger nach dem Rauchen einer Vape bewusslos. Er wurde vom Rettungsdienst behandelt und in ein Krankenhaus gebracht. Der Verdacht: Die Vape enthielt den in Deutschland verbotenen Stoff Hexahydrocannabinol, kurz HHC, der sich je nach Menge und Zusammensetzung unterschiedlich stark auf Konsumentinnen und Konsumenten auswirken kann.
Nach einem schnellen Beschluss der Ermittlungsrichterin durchsuchte die Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte am selben Tag noch den Kiosk, an dem der Mann die Vape kurz zuvor gekauft hatte. Bei der Durchsuchung fand die Polizei zusammen mit Beamten des Zolls mehrere Dutzend verbotener Vapes. Zudem wurden mehrere Tausend Euro Bargeld sowie Stangen unversteuerter Zigaretten sichergestellt.
Eine Analyse des Liquids in den Vapes soll jetzt ergeben, um welchen Stoff es sich genau handelt. Gegen den Betreiber des Kiosks hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen unerlaubten Handels mit Stoffen nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) eingeleitet.
Der Stoff HHC ist ähnlich wie THC ein Cannabinoid, also ein Stoff, der eine bestimmte Wirkung im menschlichen Körper auslösen kann, wie zum Beispiel ein Gefühl von Berauschtsein, aber auch Schwindel oder Übelkeit. Natürlicherweise wird HHC von der Blüte der Cannabispflanze gewonnen. Der Prozess ist allerdings sehr aufwendig und teuer, weshalb HHC oft synthetisch hergestellt wird. Seit 2024 ist der Handel mit HHC in Deutschland strafbar.
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