
Wer im Fast-Food-Restaurant Pommes bestellt, bekommt Ketchup und Mayo häufig gleich in kleinen Portionsbeuteln dazu. Auch beim Sushi, im Café oder beim Salat zählen die handlichen Einwegverpackungen zum Standard. Doch die EU will der Plastikflut den Kampf ansagen. Mit der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) sollen ab dem 1. Januar 2030 unnötige Verpackungsabfälle reduziert werden. Besonders im Fokus: kleine Kunststoffverpackungen, die nach einmaligem Gebrauch direkt im Müll landen.
Für Restaurantbesucherinnen und -besucher bedeutet das eine Umstellung. Aber auf Ketchup, Mayo und Co. müssen sie ab 2030 beim Essen im Restaurant trotzdem nicht verzichten.
Ketchup, Mayo und Kaffeesahne: Diese Verpackungen sind betroffen
Das Verbot betrifft vor allem Einzelportionen, die für den Verzehr vor Ort ausgegeben werden. Dazu gehören beispielsweise Ketchup-, Mayonnaise- und Senftütchen, kleine Soßenschälchen sowie einzeln verpackte Gewürze. Auch Zuckertütchen und Kaffeesahne-Portionen aus Kunststoff fallen darunter.
Wer seine Pommes künftig im Restaurant isst, muss also auf die gewohnten Ketchup- und Mayo-Tütchen verzichten. Gleiches gilt für Gäste, die ihren Kaffee vor Ort trinken und bisher ein kleines Kaffeesahne-Schälchen dazu bekommen. Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Das Verbot gilt für den Verzehr vor Ort - nicht grundsätzlich für jede Bestellung.
Wer sein Essen mitnimmt, muss sich keine Gedanken um die kleinen Portionspackungen machen. Für Speisen und Getränke zum Mitnehmen, etwa beim Drive-in oder beim Coffee-to-go, gilt eine Ausnahme. Hier dürfen die Einzelportionen weiterhin ausgegeben werden. Das betrifft auch Salate aus dem Supermarkt oder von der Tankstelle, bei denen das Dressing separat in einem kleinen Beutel verpackt ist. Auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen die Portionsverpackungen weiterhin nutzen, wenn sie aus hygienischen Gründen notwendig sind.
Statt Wegwerfpackungen: Dieser Ersatz erwartet Verbraucher
Ganz ohne Ketchup, Mayo und Co. müssen Restaurantgäste nicht auskommen. Statt der kleinen Wegwerfverpackungen könnten künftig etwa wiederbefüllbare Spender zum Einsatz kommen, aus denen sich Gäste ihre Soßen selbst portionieren. Auch kleine Schälchen aus Glas oder essbarem Waffelteig sind denkbare Alternativen. Kaffeesahne könnte wiederum im Kännchen serviert werden. Welche Lösungen sich letztlich durchsetzen, bleibt den Gastronomiebetrieben überlassen.
Hinter der neuen Regelung steckt ein grundlegendes Problem: Viele Verpackungen werden nur wenige Minuten genutzt, sind schwer zu recyceln und verursachen unnötigen Müll. Gerade kleine Portionsverpackungen fallen in der Gastronomie in großen Mengen an. Die EU-Verpackungsverordnung soll dazu beitragen, den Verbrauch von Einwegkunststoff zu senken und Verpackungsabfälle zu reduzieren.
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