Nürnberg - Durch bayerische Altstädte schlendern, Kaffee schlürfen und shoppen: Verkaufsoffene Sonntage sorgen für beliebte Ausflüge am Wochenende. Doch das Kommende bietet keinerlei Sonntagsverkauf. Diese Regeln gelten in Bayern.

Für einen Sonntagsbummel nimmt der eine oder die andere gerne mal eine Fahrt in die nächstgelegene fränkische Innenstadt gerne in Kauf. Bummeln, schlendern und shoppen an einem Sonntag, das hat dann schon ein besonderes Flair. Doch dieses Vergnügen muss in Bayern am kommenden Sonntag flachfallen. Am 1. November bleiben die Geschäfte in Bayern geschlossen, selbst in Treuchtlingen, wo der Martinimarkt einen besonderen Anlass bieten würde. Das hat einen einfachen Grund: Allerheiligen gehört zu den Feiertagen, an denen das Gesetz verkaufsoffene Sonntage ausdrücklich ausschließt.

Seit August 2025 gilt in Bayern das eigene Ladenschlussgesetz

Bayern hatte lange kein eigenes Ladenschlussgesetz und wendete das Bundesgesetz von 1956 an. Seit dem 1. August 2025 gilt das Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG). Die Regeln für verkaufsoffene Sonntage stehen in Artikel 6. Die allgemeinen Öffnungszeiten bleiben unverändert: Montag bis Samstag dürfen Geschäfte von 6 bis 20 Uhr öffnen, so schreibt es auch die Industrie- und Handelskammer Nürnberg. Am Sonntag gilt weiterhin das Verkaufsverbot, mit Ausnahmen.

Das sind die Grundregeln für verkaufsoffene Sonntage in Bayern

Verkaufsoffene Sonntage sind nach dem Gesetz an vier Bedingungen geknüpft:

- Anzahl: Jede Gemeinde darf jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertage für die Öffnung freigeben. Die Freigabe erfolgt per Rechtsverordnung der Gemeinde. Zusammen mit den Tagen nach Artikel 5 darf die Zahl 40 nicht übersteigen.

- Besonderer Anlass: Die Öffnung muss im Zusammenhang mit einem besonderen Anlass stehen, der den zeitlichen und räumlichen Umfang rechtfertigt. Genannt werden Märkte, Messen, große kulturelle, religiöse, traditionelle, historische oder sportliche Ereignisse sowie Feste, die viele Besucher anziehen.

- Dauer: Die Öffnung darf fünf zusammenhängende Stunden zwischen 10 und 18 Uhr nicht überschreiten.

Außerdem sind bestimmte Feiertage strikt ausgeschlossen. Oben haben wir es bereits erwähnt: Traditionell ist mit dem Treuchtlinger Martinimarkt auch immer ein verkaufsoffener Sonntag in der Stadt verbunden. Aufgrund des terminlichen Zusammenfalls mit Allerheiligen müssen die Geschäfte der Stadt jedoch geschlossen bleiben. Das gilt auch an folgenden Feiertagen:

Neujahr, Heilige Drei Könige, Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Pfingstsonntag und Pfingstmontag, Volkstrauertag und Totensonntag, die Adventssonntage im Dezember, der erste und zweite Weihnachtstag, Heiligabend und Silvester, sofern sie auf einen Sonntag fallen.

Wie oft gibt es verkaufsoffene Sonntage?

Die Obergrenze liegt bei vier Tagen pro Gemeinde und Jahr. Viele Kommunen nutzen diesen Spielraum nicht vollständig, sondern wählen Termine, die zu einem konkreten Anlass passen, etwa einem Stadtfest oder einer Messe. In Nürnberg ermöglichte die Stadt dem Einzelhandel in der Innenstadt im Jahr 2026 zwei Sonntagsöffnungen, zum Ostermarkt sowie zum Nürnberger Altstadtfest.

Und was ist mit den langen Einkaufsnächten? Von den Sonntagsöffnungen zu unterscheiden sind die verkaufsoffenen Abende an Werktagen. Sie gelten nicht am Sonntag - den Termin für die nächste lange Einkaufsnacht in Nürnberg findest du hier.