
Der Schuss auf einen Bundeswehrsoldaten während der Großübung „Marshal Power“ in Erding sorgte im vergangenen Jahr für Aufsehen. Nun steht fest: Die Staatsanwaltschaft Landshut hat die Ermittlungen zum Schusswaffengebrauch der Polizei eingestellt.
Laut einer Pressemitteilung des Bayerischen Landeskriminalamts sei weder den beteiligten Soldaten noch den eingesetzten Polizeibeamten strafbares Verhalten vorzuwerfen.
So soll der Vorfall abgelaufen sein
Der Vorfall hatte sich am Abend des 22. Oktober 2025 während der Großübung „Marshal Power“ ereignet. Ein bewaffneter Soldat war einer Passantin aufgefallen, die ihn nicht als Bundeswehrangehörigen erkannte und deshalb die Polizei verständigte. Auch für die eintreffenden Beamten sei zunächst nicht klar gewesen, mit welcher Situation sie es zu tun hatten.
Die Polizisten forderten die Soldaten vor dem Gebäude der Straßenmeisterei auf, sich auf den Boden zu legen. Da diese zunächst nicht reagierten, gab ein Beamter Warnschüsse in die Luft ab. Kurz darauf kam ein weiterer Soldat aus dem Gebäude. Er hielt die Polizisten für Teil der Übung und eröffnete mit Platzpatronen das Feuer auf sie. Die Beamten interpretierten die Schüsse als echten Angriff und erwiderten das Feuer mit scharfer Munition, wie es in der Mitteilung des Landeskriminalamts weiter heißt. Ein Soldat wurde dabei durch einen Streifschuss im Gesicht verletzt.
Ermittler befragten 48 Zeugen
Um den Ablauf und die Verantwortlichkeiten zu klären, übernahm das Bayerische Landeskriminalamt die Untersuchungen unter Leitung der Staatsanwaltschaft Landshut. Zwischen Oktober 2025 und April 2026 wurden insgesamt 48 Menschen befragt. Die Zeugen kamen aus den Reihen der Bundeswehr und der Polizei sowie aus der Zivilbevölkerung.
Die Ermittler rekonstruierten außerdem die Situation am Einsatzort. Dafür wurden unter anderem Luftbilder, Skizzen und ein dreidimensionales Modell des Geländes erstellt. Darüber hinaus werteten sie die Kommunikation zwischen Polizei und Bundeswehr sowie den Informationsaustausch im Vorfeld aus, heißt es weiter.
Auch die Schussabgabe sei fachlich untersucht worden. Waffenexperten des Landeskriminalamts beurteilten den Einsatz der Schusswaffen. Ein medizinisches Gutachten dokumentierte zudem die Verletzungen des Soldaten.
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