Nürnberg - Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Anfang 2027 steht die nächste Erhöhung an. Auch für Millionen Beschäftigte mit Minijob ändert sich dadurch etwas.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist Anfang 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde gestiegen. Doch dabei bleibt es nicht: Zum 1. Januar 2027 erhöht sich die gesetzliche Lohnuntergrenze auf 14,60 Euro. Das geht aus aktuellen Informationen der Bundesregierung hervor. Insgesamt steigt der Mindestlohn damit innerhalb von zwei Jahren um knapp 14 Prozent.

Von der Erhöhung profitieren vor allem Menschen, die bislang weniger als den neuen Mindestlohn verdient haben. Nach Angaben der Bundesregierung kommen die Anpassungen mehr als sechs Millionen Menschen zugute. Dazu zählen Beschäftigte in Teilzeit, im Niedriglohnsektor und in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.

Auch die Minijob-Grenze steigt

Die Erhöhung des Mindestlohns wirkt sich auch auf Minijobs aus. Weil die Verdienstgrenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie ebenfalls: Seit Januar 2026 liegt sie bei 603 Euro im Monat. Ab Januar 2027 sind es 633 Euro.

Die Anpassung soll ermöglichen, dass Minijobber trotz des höheren Stundenlohns weiterhin bis zu zehn Stunden pro Woche arbeiten können, ohne ihre Arbeitszeit allein wegen der Lohnerhöhung reduzieren zu müssen.

Auch für sogenannte Midijobs gelten angepasste Grenzen. Im Jahr 2026 beginnt dieser Übergangsbereich bei einem regelmäßigen monatlichen Verdienst von 603,01 Euro und reicht bis 2000 Euro. Innerhalb dieses Bereichs zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.

Wer entscheidet über den Mindestlohn?

Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns wird nicht allein von der Bundesregierung festgelegt. Die unabhängige Mindestlohnkommission schlägt regelmäßig Anpassungen vor. Ihr gehören Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie beratende Mitglieder aus der Wissenschaft an. Die Bundesregierung muss den Vorschlag im Anschluss per Verordnung beschließen