Nürnberg - Ein beliebtes Detail an Kinderschuhen wird zum Problem: Jollyroom nimmt blinkende Sneaker mit bekannten Motiven aus dem Verkauf. Welche Modelle betroffen sind und worauf Eltern jetzt achten sollten.

Eltern sollten derzeit einen Blick auf die Schuhe ihrer Kinder werfen: Der Onlinehändler Jollyroom hat laut produktwarnung.eu einen Rückruf für blinkende Kindersneaker mit Barbie- und Pokémon-Motiven gestartet. Grund ist ein erhöhter Bleigehalt in der Elektronik der Schuhe.

Wie das Unternehmen mitteilt, wurde bei einer Untersuchung durch schwedische Behörden Blei im Lot auf der Leiterplatte des Leuchtsystems nachgewiesen. Bei den Pokémon-Schuhen überschreitet der Bleigehalt die geltenden EU-Grenzwerte für elektronische Bauteile. Obwohl der Wert bei den Barbie-Schuhen unterhalb des Grenzwerts liegt, ruft Jollyroom auch dieses Modell vorsorglich zurück.

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<p>Diese Schuhe sind von der Rückrufaktion betroffen.</p> © produktwarnung.eu

Diese Kinderschuhe sind vom Rückruf betroffen

Der Rückruf betrifft die blinkenden Sneaker in allen Größen. Betroffen sind zwei Modelle:

Barbie Blinkende Sneaker, Farbe Fuchsia

Artikelnummer und EAN:

10253504 – 5401160011649

10253505 – 5401160011656

10253506 – 5401160011663

10253507 – 5401160011670

10253508 – 5401160011687

10253509 – 5401160011694

10253510 – 5401160011700

10253511 – 5401160011717

10253512 – 5401160011724

Pokémon Blinkende Sneaker, Farbe White/Black

Artikelnummer und EAN

10253681 – 5401160007581

10253682 – 5401160007598

10253683 – 5401160007604

10253684 – 5401160007611

10253685 – 5401160007628

10253686 – 5401160007635

10253687 – 5401160007642

10253688 – 5401160007659

10253689 – 5401160007666

Die Artikelnummern lassen sich mit den Angaben auf der Produktverpackung beziehungsweise den Kaufunterlagen abgleichen.

Das sollten Eltern jetzt tun

Wer die betroffenen Schuhe besitzt, sollte sie nicht mehr verwenden und außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Die Schuhe sollen ordnungsgemäß recycelt werden.

Jollyroom bietet eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises an. Voraussetzung ist ein Bild- oder Videonachweis, dass die Schuhe unbrauchbar gemacht wurden. Betroffene Kundinnen und Kunden sollen sich dafür an den Kundenservice des Unternehmens wenden.