Nürnberg - Noch im Schlafsack den frisch gebrühten Kaffee bei Sonnenaufgang am Gipfel genießen – das ist gar nicht mal so einfach, denn Wildcamping ist oftmals verboten. Wie biwakiert man also richtig?

Wer so ein richtiges Abenteuer erleben und bei einer mehrtägigen Wanderung im Freien nächtigen möchte, für genau diejenigen ist das Konzept „Biwakieren“ gedacht. Aber aufgepasst, anders als beim Wildcamping ist hier wenig bis kein Komfort vorgesehen.

Biwakieren bedeutet also, nur mit einem Schlafsack, eventuell einer Iso- oder Hängematte und einem sogenannten Biwaksack für eine Nacht unter freiem Himmel zu schlafen. Ein Biwaksack ist eine Art Hülle für den Schlafsack, die vor Wind und Wetter schützen soll. Luxuriös dagegen sind sogenannte Biwakschachteln. Das sind kleine Hütten oder Unterstände im Hochgebirge, die als Schutzhütten fungieren, falls Bergsteigerinnen und Bergsteiger nicht mehr rechtzeitig absteigen können. Diese Biwakschachteln dienen aber tatsächlich nur als Schutzhütte, haben weder Wasser noch Stromanschluss und sind nur für sogenannte Notbiwaks vorgesehen.

Richtig Biwakieren: So sieht es rechtlich in den Alpen aus

Für geplantes Biwakieren sieht es rechtlich in den Alpen sehr schwierig aus. In Deutschland beispielsweise wird das geplante Übernachten unter freiem Himmel, egal ob mit oder ohne Zelt, ebenso wie Wildcamping geahndet. Nur wer die Übernachtung vorab mit dem Besitzer und der Besitzerin des Grundstücks abklärt oder auf einem ausgewiesenen Trekkingplatz sein Lager aufschlägt, ist rechtlich auf der sicheren Seite.

In Österreich ist das Biwakieren, wenn dann, nur oberhalb der Baumgrenze erlaubt und das auch nur in manchen Bundesländern. Zudem ist es in Naturschutz- oder Sonderschutzgebieten sowie Nationalparks untersagt, im Freien zu übernachten. Auch in Italien ist das Biwakieren oftmals geduldet, aber noch immer in einer rechtlichen Grauzone. Besonders in hoch frequentierten Wandergebieten oder in besonderen Schutzzonen ist es oftmals nicht erlaubt.

Auch in Frankreich ist es nicht ganz leicht, einen Ort zum Biwakieren zu finden. Allerdings haben Wanderer hier laut dem Tourismusverband Provence-Alpes-Côte d’Azur die Möglichkeit, unter bestimmten Auflagen sogar mit einem kleinen Zelt als Schutz im Nationalpark zu biwakieren.

Die Schweiz geht mit dem Biwakieren wieder etwas lockerer um. Laut dem Schweizer Alpen-Club ist das Biwakieren oberhalb der Baumgrenze, ob notgedrungen oder geplant, geduldet. Ausgenommen davon sind besondere Schutzzonen, Nationalparks oder Jagdgebiete. Auch einzelne Gemeinden können das Nächtigen unter freiem Himmel ausdrücklich verbieten. Es lohnt sich also, vorher doppelt und dreifach zu checken, ob Biwakieren dort geduldet oder geahndet wird.

Richtig Biwakieren: Diese Möglichkeiten gibt es dennoch

Die Nacht auf dem Berg zu verbringen ist außerhalb von bewirteten Hütten also sehr kompliziert und geht oft nicht so spontan, wie es sich manch ein Wanderliebhaber wünschen würde. Wer also keine Lust auf den Planungsstress vorab haben möchte, sucht sich eben doch eine Hütte oder einen ausgewiesenen Trekkingplatz.

Wer dennoch nicht auf ein spontanes Outdoor-Abenteuer verzichten möchte, sollte seinen Wanderurlaub weiter nördlich in den skandinavischen Ländern verbringen. Dort gilt das Jedermannsrecht, das besagt, dass man ohne Befürchtungen von hohen Bußgeldern in der freien Natur nächtigen kann. Aber auch dort gilt wie überall beim Biwakieren: Hinterlasse nichts außer deine Fußspuren.