
„Aufgrund der wahrgenommenen Gestik und der deutlich hörbaren Geräusche ging sie davon aus, dass die Handlung möglicherweise nicht einvernehmlich erfolgte“, steht weiter im Polizeibericht. Die eingesetzten Streifen trafen die beiden Personen im Alter von 30 und 34 Jahren kurz darauf vor Ort an.
Das Paar versicherte demnach glaubwürdig, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattgefunden habe. Hinweise auf eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit ergaben sich nicht. Nach derzeitigem Kenntnisstand war es zu keinem strafbaren Verhalten gekommen. Weitere Personen waren nicht anwesend.
Polizei im Zweifel verständigen
Auch wenn sich ein Verdacht im Nachhinein nicht bestätigt, ist bei Anzeichen für eine mögliche Notlage oder eine nicht einvernehmliche Handlung Aufmerksamkeit wichtig. Wer eine solche Situation beobachtet und die Lage nicht sicher einschätzen kann, sollte lieber die Polizei unter 110 verständigen und die eigenen Wahrnehmungen möglichst genau schildern. Eigene Gefahrensituationen oder ein unmittelbares Eingreifen sollten vermieden werden.
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