
Wer sich an einem warmen Sommerabend am Wochenende an der Nürnberger Adlerstraße oder dem Ring aufhält, braucht teilweise eigentlich einen Gehörschutz. Der Grund: Sportwagen, die heftig beschleunigen und dann beim Gaswegnehmen knallen wie Schüsse. Anwohner sind schwer genervt, die Polizei spricht von einer wachsenden Belastung - und viele Menschen stellen sich die Frage: Wie zum Teufel kann dieser Lärm eigentlich legal sein?
Die Antwort ist so simpel wie absurd, denn möglich ist das alles durch ein Schlupfloch im Zulassungssystem. Wenn ein neues Fahrzeugmodell in Europa zugelassen werden soll, muss es einen Lärmtest bestehen, bei dem gemessen wird, wie laut das Auto bei einer bestimmten Geschwindigkeit in einem definierten Abstand ist. Klingt absolut wasserdicht, ist es aber nicht, denn gemessen wird in dem Modus, der beim Start des Motors voreingestellt ist. Das ist fast immer ein Komfort- oder Eco-Modus, in dem das Auto meist recht leise und unauffällig bleibt. Dass der Fahrer danach in den Sportmodus schalten und den Lärm um ein Vielfaches steigern kann, ist für den Zulassungstest schlicht nicht relevant.
Leise im Test, laut auf der Straße: Genau dieses Prinzip nutzen Hersteller wie Mercedes-AMG, Porsche oder Hyundai bei ihren Sportmodellen. Die sogenannten kontrollierten Fehlzündungen, auf Englisch „Pop and Bang“ oder „Controlled Misfire“, sind ab Werk einprogrammiert: Die Motorsteuerung unterbricht beim Gaswegnehmen gezielt die Zündung, während weiter Kraftstoff eingespritzt wird. Das unverbrannte Gemisch entzündet sich dann im heißen Abgastrakt, wodurch es knallt.
Weil der Gesetzgeber nie verlangt hat, dass die Geräuschkulisse eines Autos auch in diesem Modus gemessen wird, ist das kein Gesetzesbruch. Würde der Lärmtest aber im Sportmodus stattfinden, dürften viele dieser Fahrzeuge schlicht nicht zugelassen werden.
Wer wirklich gegen das Gesetz verstößt
Davon zu unterscheiden ist eine zweite Gruppe: Fahrer, die ihr Auto nachträglich manipulieren (lassen), um denselben Effekt zu erzielen. Chiptuner bieten sogenannte Pop-and-Bang-Programmierungen an, bei denen die Schubabschaltung deaktiviert und eine gezielte Nacheinspritzung aktiviert wird.
Wer sein Fahrzeug allerdings auf diese Weise verändert, riskiert das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach Paragraf 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Das Fahrzeug darf dann nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden, bis es einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgeführt und neu abgenommen wurde. Zusätzlich droht ein Bußgeld. Wer mit einem solchen Fahrzeug erwischt wird, hat also ein echtes Problem, auch wenn das Auto auch nicht anders klingt als ein Werks-AMG.
E-Autos mit V8-Sound
Wer jetzt dachte, das Problem löse sich mit der Elektromobilität von selbst, wird enttäuscht - zumindest vorerst. Teure Sportwagen faszinieren ihre Fans nicht zuletzt durch den Sound eines Sechs-, Acht-, Zehn- oder gar Zwölfzylinders, E-Autos geben aber kaum Geräusche von sich. Die vermeintliche Lösung für dieses „Problem“ zeigt sich beispielsweise am neuen Mercedes-AMG GT 4-Türer: Das Auto hat bis zu 1.169 PS und ist rein elektrisch - und trotzdem blubbert es wie ein V8.
Möglich wird das durch ein Soundsystem namens „AMGforce S+“, das laut Angaben von Mercedes-AMG ein V8-Klangbild simuliert, das auf realen Messungen eines AMG GT R basiert und bewusst auch „V8-Misfire-Effekte“ mit sich bringt, also künstliche Fehlzündungsgeräusche. All das ist nicht nur im Innenraum zu hören, sondern wird - durch die Gesetzeslücke vollkommen legal - auch über Lautsprecher nach außen übertragen.
Letztlich ist das aber nur konsequent, denn man stelle sich vor, jemand fährt einen Sportwagen für rund 240.000 Euro (bei maximaler Ausstattung) und wird dann nicht wahrgenommen: Gott bewahre.