
Wer gerade Käse im Kühlschrank hat, sollte jetzt genauer hinschauen. Die Dorfkäserei Geifertshofen AG hat einen Rückruf für mehrere Käsesorten gestartet. Hintergrund ist der Nachweis von Listeria monocytogenes in einer Charge des Weinbauernkäses.
Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass weitere Produkte aus demselben Reifekeller betroffen sind, wurde der Rückruf vorsorglich auf mehrere Käsesorten ausgeweitet. Die Warnung wurde am 4. September 2026 über das offizielle Portal Lebensmittelwarnung veröffentlicht.
Listerien-Verdacht: Diese Käsesorten sind vom Rückruf betroffen
Konkret geht es um folgende Produkte der Dorfkäserei Geifertshofen:
- Weinbauernkäse (Bioland)
- Weinbauernkäse mittelalt (Bioland)
- Wengert (Demeter)
- Alter Wengert (Demeter)
- Geifertshofener Classico (Bioland)
- Schwäbischer Trollingerkäse (Bioland)
Betroffen sind alle Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 30. Oktober 2026. Der Rückruf betrifft sowohl verpackte Selbstbedienungsstücke in unterschiedlichen Größen als auch lose Ware von der Käsetheke. Als Identitätskennzeichen ist DE BW 445 EG angegeben.
Käse-Rückruf wegen Listerien - sogar Blutvergiftung möglich
Der Grund für die Rückruf-Aktion ist ein Befund von Listeria monocytogenes. Listerien können laut Mitteilung nach dem Verzehr von verunreinigten Produkten zu grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Muskelschmerzen sowie unter Umständen auch Erbrechen und Durchfall führen. Bei gesunden Menschen verläuft eine Infektion häufig mild oder sogar unbemerkt. Für bestimmte Personengruppen können Listerien allerdings gefährlich werden.
Besonders gefährdet sind Schwangere, ältere Menschen sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem. Bei schweren Verläufen können unter anderem Blutvergiftungen oder Hirnhautentzündungen auftreten. Für Schwangere besteht laut Lebensmittelwarnung zudem ein besonderes Risiko für das ungeborene Kind.
Käse-Rückruf in ganz Deutschland: Was Verbraucher jetzt tun sollten
Wer einen der genannten Käse zu Hause hat, sollte ihn nicht verzehren. Das gilt auch dann, wenn das Produkt äußerlich unauffällig ist. Die betroffenen Waren können an der jeweiligen Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Nach Angaben des Herstellers wird der Kaufpreis auch ohne Kassenbon erstattet.
Wer einen betroffenen Käse bereits gegessen hat und anschließend Beschwerden entwickelt, sollte ärztlichen Rat einholen und auf den möglichen Verzehr eines von einem Listerien-Rückruf betroffenen Lebensmittels hinweisen.
