Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim - Vom 14. bis 25. September rollen im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wieder Militärfahrzeuge: Die Bundeswehr startet die Großübung „Badischer Sturm“.

In der zweiten Septemberhälfte wird es auf den Straßen und Wegen in der Region ungewohnt voll: Die Bundeswehr ist für die freilaufende Übung „Badischer Sturm“ vom 14. bis 25. September 2026 unterwegs. Zwar findet der Hauptteil des Manövers in den Nachbarländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland statt, doch auch der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim bekommt die Truppenbewegungen direkt zu spüren.

Sicherheitsmaßnahmen während des Manövers

Zur Vermeidung von Unfällen und zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes gelten folgende Sicherheitsempfehlungen:

  • Abstand zu Truppenteilen: Militärische Einrichtungen, vorübergehende Lager und Übungsareale sind zu meiden.
  • Vorsicht im Straßenverkehr: Militärfahrzeuge und Konvois besitzen lange Bremswege sowie große tote Winkel. Überholmanöver sollten nur bei übersichtlicher Verkehrslage erfolgen.
  • Fundgegenstände: Das Berühren oder Entwenden von liegengebliebenen Ausrüstungsgegenständen oder Munitionsteilen ist untersagt.

Regelung von Flur- und Sachschäden

Sollte es durch schwere Fahrzeuge zu Schäden an Wegen, Straßen, Feldern oder Wäldern kommen, bestehen Ansprüche auf Entschädigung. Die Entschädigungsansprüche müssen dafür spätestens bis zum 25. Oktober 2026 schriftlich bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Alternativ ist eine schriftliche Meldung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme des Schadens und der beteiligten Truppe beim Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim möglich.