Nürnberg - Viele Unternehmen setzen mittlerweile auf Chatbots, die der Kundschaft allerdings bislang nur begrenzt weiterhelfen können. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, mit denen du schneller an persönliche Hilfe kommst.

Ob Reklamation, Garantiefall oder die Kündigung eines Abos: Wer Hilfe von einem Unternehmen braucht, landet inzwischen oft zuerst bei einem Chatbot, einem automatisierten Telefonsystem oder einem Kontaktformular. Für einfache Fragen kann das praktisch sein. Bei individuellen Problemen stoßen die digitalen Helfer jedoch häufig an ihre Grenzen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, wie Betroffene trotzdem ihre Ansprüche durchsetzen können.

Wenn der Chatbot nur Standardantworten liefert

Viele Unternehmen organisieren ihren Kundenservice inzwischen weitgehend digital. Teilweise kommen dabei KI-gestützte Chatbots zum Einsatz. Sie formulieren Antworten individuell und wirken dadurch persönlicher als ältere Frage-Antwort-Systeme.

Bei komplizierten oder persönlichen Anliegen hilft das allerdings nicht immer weiter. Wer eine fehlerhafte Rechnung reklamieren, einen Garantiefall klären oder ein Abonnement kündigen möchte, erhält nicht selten eine unpassende Standardantwort. Manchmal gibt es auch gar keine Möglichkeit, das eigene Problem ausführlich zu schildern.

„Unternehmen organisieren ihren Kundenservice zunehmend digital, zum Teil auch mithilfe Künstlicher Intelligenz. Das kann bei einfachen Anliegen funktionieren. Komplexe oder individuelle Probleme lassen sich jedoch oft nicht auf diesem Weg lösen“, sagt Ayten Öksüz, Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

Anliegen schriftlich an den Anbieter richten

Einen Anspruch auf eine persönliche Beratung am Telefon oder auf einen menschlichen Ansprechpartner gibt es grundsätzlich nicht. Unternehmen dürfen ihren Kundenservice digital organisieren. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte aber trotzdem geltend machen.

Wenn der Chatbot oder der digitale Kundenservice nicht weiterhilft, sollte das Anliegen schriftlich an das Unternehmen geschickt werden – per E-Mail oder per Post an die Adresse aus dem Impressum oder Vertrag. Dabei sollten Betroffene den Sachverhalt möglichst konkret schildern und deutlich machen, was sie vom Anbieter erwarten.

Hilfreich ist außerdem eine klare Frist. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, dem Unternehmen beispielsweise 14 Tage Zeit für eine Antwort oder die Bearbeitung des Anliegens zu geben. Für verschiedene Probleme stellt die Organisation auch ein interaktives Musterbrief-Tool bereit. Damit können Betroffene ein passendes Schreiben erstellen.

Diese Unterlagen sollten Betroffene aufbewahren

Wer sich gegen eine falsche Rechnung, eine nicht anerkannte Reklamation oder ein anderes Problem wehren möchte, sollte alle Kontaktversuche dokumentieren. Dazu gehören unter anderem:

- E-Mails und Eingangsbestätigungen,

- Chatverläufe mit dem Kundenservice,

- Screenshots von Fehlermeldungen oder erfolglosen Kontaktversuchen,

- bei Telefonaten: Datum, Uhrzeit und Name des Gesprächspartners.

Die Unterlagen können später helfen, den Ablauf des Falls nachzuvollziehen und mögliche Ansprüche zu belegen. Das gilt auch dann, wenn eine falsche Antwort eines KI-Chatbots zu einer nachteiligen Entscheidung geführt hat.

Automatische Antwort ist nicht das letzte Wort

Eine automatisch erzeugte Antwort bedeutet nicht unbedingt, dass ein Unternehmen den Fall vollständig geprüft hat. Wer keine passende Antwort erhält oder nur Standardschreiben bekommt, sollte sein Anliegen erneut vorbringen – möglichst über einen anderen Kommunikationsweg und zusätzlich schriftlich.

Gerade ungewöhnliche oder komplexe Fälle lassen sich häufig nicht automatisiert lösen. Reagiert ein Unternehmen trotz einer schriftlichen Aufforderung und einer gesetzten Frist nicht oder weist es einen berechtigten Anspruch ohne nachvollziehbare Begründung zurück, können sich Betroffene an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentralen wenden.

Welche Rolle haben Verbraucherzentralen in Deutschland?

Die Verbraucherzentralen sind unabhängige Beratungsstellen für Verbraucherinnen und Verbraucher. In Deutschland gibt es in jedem Bundesland eine eigene Organisation. Gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband informieren sie über Rechte, helfen bei Problemen mit Unternehmen oder dabei, Ansprüche durchzusetzten.