Nürnberg - Üppig hängen die Früchte im Spätsommer an den Bäumen. Doch an manchen Stämmen quer durch Franken leuchtet ein gelbes Band. Was hat es damit auf sich? Wer jetzt genauer hinschaut, könnte auf eine besondere Regel stoßen

Äpfel, Birnen, Zwetschgen, Mirabellen und andere Früchte reifen im Spätsommer und Herbst in Gärten, auf Streuobstwiesen und an Bäumen in der freien Flur. Ein Teil davon bleibt jedes Jahr ungenutzt und verdirbt. Die Aktion „Gelbes Band“ soll das verhindern.

Was hat es damit auf sich? Ein gelbes Band am Stamm signalisiert: Hier darf Obst kostenlos und ohne weitere Rückfrage für den eigenen Bedarf geerntet werden. Das gilt auch für unbeschädigtes Fallobst, das von diesem markierten Baum stammt.

Die Aktion wird auch in Franken umgesetzt. So wurden beispielsweise Obstbäume auf öffentlichen Flächen beispielsweise im Landkreis Fürth, im Kreis Erlangen-Höchstadt oder im Kreis Forchheim mit gelben Bändern gekennzeichnet. Wer sich an der Ernte beteiligen möchte, sollte jedoch beachten: Trägt ein Baum kein gelbes Band und gibt es auch kein anderes Hinweisschild, ist die Ernte nicht automatisch erlaubt. In diesem Fall bleibt das Obst grundsätzlich dem Eigentümer vorbehalten.

Diese Regeln gelten in Franken beim Pflücken

Damit die Aktion für Eigentümer, Erntende und Natur gleichermaßen funktioniert, sollten in Franken insbesondere folgende Regeln beachtet werden:

  • Nur an gelb markierten Bäumen und Sträuchern ernten: Nur deren Früchte wurden ausdrücklich freigegeben.
  • Nur für den eigenen Bedarf pflücken: Das Obst ist nicht für den Weiterverkauf oder andere kommerzielle Zwecke gedacht.
  • Maßvoll ernten: Nur so viel mitnehmen, wie tatsächlich verbraucht oder verarbeitet werden kann.
  • Nur in Reichweite pflücken: Leitern, Kletterhilfen und ähnliche Hilfsmittel sollten nicht verwendet werden.
  • Fallobst darf aufgesammelt werden, sofern es noch genießbar und dem markierten Baum zuzuordnen ist.
  • Bäume und Sträucher schonen: Keine Äste abbrechen, nicht an Zweigen reißen und die Gehölze auf andere Weise nicht beschädigen.
  • Eigentum und Natur respektieren: Die Obstwiese nicht unnötig betreten oder beeinträchtigen und keinen Müll zurücklassen.
  • Auf die Umgebung achten: Unebenheiten, herumliegende Äste, Zäune, den Straßenverkehr und andere Gefahrenstellen berücksichtigen.
  • Bei Bäumen an Straßen oder Wegen besonders vorsichtig sein: Beim Pflücken dürfen weder die eigene Sicherheit noch andere Verkehrsteilnehmende gefährdet werden.
  • Obst vor dem Verzehr prüfen und gründlich waschen: Beschädigte Stellen sollten großzügig entfernt werden.

Das Ernten und Aufsammeln erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Örtliche Hinweise am Baum, an der Wiese oder von der zuständigen Kommune können zusätzliche Vorgaben enthalten.

Streuobst - das sind nicht nur Äpfel und Birnen, sondern zum Bespiel auch Kirschen, Zwetschgen, Mirabellen oder Nüsse. Darunter finden sich oft viele selten gewordene Obstsorten, die man im Supermarkt nicht kaufen kann, führt der FrankenPfalz e.V. noch an – damit kriegst du quasi Super-Food aus der Heimat, direkt vom Baum.

Was Eigentümer beachten sollten

Obstbaumbesitzerinnen und -besitzer können Bäume oder Sträucher, deren Früchte sie nicht selbst ernten oder verwenden möchten, mit einem gut sichtbaren gelben Band markieren. In der FrankenPfalz wird zusätzlich ein Baumanhänger mit den wichtigsten Pflückregeln empfohlen.

Markiert werden sollten nur Gehölze, die sich im eigenen Eigentum befinden und tatsächlich zur Ernte freigegeben werden sollen. Vor dem Anbringen des Bandes sollten Eigentümer außerdem prüfen, ob Gefahrenquellen wie morsche Äste, Stolperstellen oder schwer erkennbare Hindernisse bestehen.

Der Hinweis „Ernten auf eigene Gefahr“ beseitigt die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers nicht automatisch. Wer einen Baum freigibt, sollte deshalb auch den Versicherungsschutz mit der eigenen Haftpflichtversicherung klären. In der FrankenPfalz übernehmen der AG FrankenPfalz e. V. und seine Kooperationspartner keine Haftung.

Gelbes Band an Bäumen: Wo gibt es Informationen?

Im Landkreis Fürth zum Beispiel können sich interessierte Obstbaumbesitzerinnen und -besitzer an ihren örtlichen Gartenbauverein wenden. Die Kontaktdaten der Vereine sind über den Kreisverband der Gartenbauvereine erhältlich.

In anderen fränkischen Landkreisen empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde, dem Landratsamt, einem Gartenbauverein oder der zuständigen Naturschutzbehörde nachzufragen. Denn die praktische Umsetzung kann je nach Kommune unterschiedlich organisiert sein.

Wo du gelbe Bänder zum Ernten in Franken entdecken kannst

Wer in Franken selbst Obst pflücken möchte, sollte nach den gelben Bändern Ausschau halten und die regionalen Übersichten nutzen. Eine zentrale, flächendeckende Franken-Karte gibt es nicht, die Standorte werden je nach Landkreis, Gemeinde oder ILE-Region (Zusammenschluss Integrierte Ländliche Entwicklung) veröffentlicht.

  • Fränkische Schweiz: Die ILE Fränkische Schweiz AKTIV verweist auf die Übersicht „Schätze Frankens“. Dort sind freigegebene Bäume und Sträucher in der Region zu finden. Zusätzlich lohnt sich der Blick auf die gelben Bänder vor Ort.
  • Schwarzachtal plus: Für das Allianzgebiet gibt es eine Übersichtskarte mit den aktuellen Standorten der Selbsterntebäume. Dazu gehören unter anderem Altdorf, Burgthann, Feucht, Leinburg, Postbauer-Heng, Pyrbaum, Schwarzenbruck und Winkelhaid.
  • Schwabach und Roth: Um weniger Ernte in die Tonne hauen zu müssen, macht auch die Stadt Schwabach auf die Aktion aufmerksam. Auf der Webseite der Stadt heißt es konkret: Im Schwabacher Stadtgebiet tragen derzeit bestimmte Obstbäume und Streuobstwiesen gelbe Bänder. In Roth können Erntewillige zum Beispiel im Schlossgraben pflücken, wie die Stadt auf ihrer Webseite erklärt - natürlich auch hier nur, wenn der Baum mit dem Band markiert ist. Hinter dem Link finden sich weitere konkrete Anlaufstellen im Stadtgebiet und dessen Umgebung.
  • Landkreis Fürth: Hier werden Obstbäume auf öffentlichen Flächen mit gelben Bändern gekennzeichnet. Wer einen markierten Baum entdeckt, darf dort ernten – sofern kein zusätzliches Hinweisschild andere Vorgaben macht. Ohne gelbes Band bleibt das Obst grundsätzlich dem Eigentümer vorbehalten.
  • Nürnberger Land und Frankenpfalz: Auch dort beteiligen sich Kommunen und regionale Zusammenschlüsse an der Aktion. Wer unterwegs ein gelbes Band sieht, darf an diesem Baum für den Eigenbedarf pflücken. Für konkrete Standorte empfiehlt sich die Nachfrage bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Regionalmanagement Nürnberger Land.

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