Erlangen - Wer in Erlangen eine Zweitwohnung unterhält, muss sich ab 2027 auf eine neue Steuer einstellen. Allerdings gelten mehrere Befreiungen – unter anderem für viele Studierende.

Für mehr als 12.000 Menschen mit einem Nebenwohnsitz in Erlangen könnte sich zum Jahreswechsel etwas ändern: Die Stadt führt zum 1. Januar 2027 eine Zweitwohnungsteuer ein. Der Erlanger Stadtrat hat die dafür notwendige Satzung in seiner Juli-Sitzung beschlossen. Die neue Abgabe ist Teil des Haushaltskonsolidierungskonzepts der Stadt und soll eine bislang nicht genutzte kommunale Einnahmemöglichkeit erschließen.

Warum Erlangen die Steuer einführt

Zum Stichtag 30. April 2026 waren in Erlangen insgesamt 12.108 Personen mit einem Zweit- oder weiteren Nebenwohnsitz gemeldet. Die Begründung der Stadt: Auch diese Menschen nutzen die kommunale Infrastruktur, tragen jedoch im Vergleich zu Einwohnerinnen und Einwohnern mit Hauptwohnsitz nicht in gleichem Umfang zur Finanzierung der städtischen Leistungen bei.

Die Zweitwohnungsteuer solle deshalb aus Sicht der Stadt zu einer gerechteren Verteilung der Kosten beitragen. Zugleich könne die Einführung dazu führen, dass Menschen ihren bisherigen Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz erklären. Auch dadurch könnten der Stadt zusätzliche Einnahmen entstehen.

16 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete

Bei der Zweitwohnungsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer. Ihre Höhe richtet sich nach dem jährlichen Mietaufwand für die betreffende Wohnung. Als Grundlage dient die Nettokaltmiete, also die Miete ohne Betriebs- und Heizkosten. Der Steuersatz wird in Erlangen 16 Prozent betragen.

Die neue Abgabe trifft allerdings nicht automatisch jede Person, die mit einem Nebenwohnsitz in Erlangen gemeldet ist. Die beschlossene Regelung sieht verschiedene Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten vor.

Viele Studierende könnten befreit sein

Nicht besteuert werden unter anderem bestimmte Wohnungen in sozialen oder therapeutischen Einrichtungen. Eine weitere Ausnahme gilt für beruflich bedingte Zweitwohnsitze von Ehepaaren sowie eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, sofern diese nicht dauerhaft getrennt leben.

Auch Menschen mit geringem Einkommen können nach den Vorgaben des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes von der Zweitwohnungsteuer befreit werden. Nach Einschätzung der Stadt dürfte diese Regelung insbesondere für viele Studierende relevant sein. Ob tatsächlich eine Steuerpflicht besteht, hängt damit von der jeweiligen Wohn-, Einkommens- und Lebenssituation ab.

Eine Million Euro Einnahmen

Die Stadt rechnet auf Grundlage einer Modellberechnung mit jährlichen Bruttoeinnahmen von rund einer Million Euro. Diese Summe ist allerdings keine sichere Prognose. Noch ist nicht bekannt, wie viele der gemeldeten Personen unter eine Befreiungsregelung fallen werden. Ebenso wenig lässt sich derzeit verlässlich abschätzen, wie viele Nebenwohnsitze abgemeldet oder in Hauptwohnsitze umgewandelt werden.

Den erwarteten Einnahmen stehen zudem laufende Ausgaben gegenüber. Für das notwendige Personal und die benötigten Arbeitsplätze kalkuliert die Stadt mit jährlichen Kosten von rund 185.000 Euro. Wie groß der tatsächliche finanzielle Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ausfallen wird, lässt sich deshalb erst nach Einführung der Steuer genauer beurteilen.

Mehr als 100 bayerische Kommunen erheben die Steuer bereits

Erlangen ist mit seiner Entscheidung kein Einzelfall. Nach Angaben der Stadt erheben in Bayern bereits mehr als 100 Kommunen eine Zweitwohnungsteuer. Dazu zählen unter anderem die Städte Nürnberg, Fürth, Augsburg und Ingolstadt.

Hintergrund der Erlanger Entscheidung ist auch eine Vorgabe des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung soll die Stadt sämtliche verfügbaren Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen. Die Zweitwohnungsteuer ist damit nicht nur eine neue Belastung für einen Teil der Menschen mit Nebenwohnsitz, sondern zugleich ein Baustein der Bemühungen, die angespannte finanzielle Situation der Stadt zu verbessern.

Überprüfung nach drei bis fünf Jahren geplant

Ob die Steuer die erwarteten Einnahmen bringt, wie viele Menschen tatsächlich betroffen sind und welche weiteren Auswirkungen sie hat, soll nicht unmittelbar nach dem Start abschließend bewertet werden. Die Stadt plant, die Folgen der Zweitwohnungsteuer nach einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren zu evaluieren.

Erst dann dürfte sich belastbar zeigen, ob die neue Abgabe den erhofften Beitrag zum Erlanger Haushalt leistet – und wie stark sie das Meldeverhalten der Menschen mit Nebenwohnsitz verändert.