Würzburg - In der Würzburger Sanderau soll ein 23-Jähriger eine gleichaltrige Frau sexuell angegriffen haben. Die Polizei nahm den Tatverdächtigen kurz darauf fest. Ein Ermittlungsrichter erließ nun Haftbefehl.

Nach einem mutmaßlichen sexuellen Übergriff in der Würzburger Sanderau sitzt ein 23 Jahre alter Tatverdächtiger in Untersuchungshaft. Der Vorfall soll sich am frühen Samstagmorgen (25.07.2026) ereignet haben.

Nach Angaben der Polizei war eine 23-jährige gegen 4.10 Uhr auf dem Nachhauseweg. In der Randersackerer Straße soll sie von einem zunächst unbekannten Mann in ein Gespräch verwickelt worden sein. Im weiteren Verlauf habe der Mann die junge Frau festgehalten und sexuelle Handlungen gegen ihren Willen an ihr vorgenommen.

Die 23-Jährige konnte eine Freundin telefonisch informieren. Diese setzte daraufhin einen Notruf ab. Mehrere Polizeistreifen fuhren zum Einsatzort, den der Tatverdächtige zwischenzeitlich verlassen hatte.

Etwa 20 Minuten nach der Tat traf die Polizei in der Sanderstraße einen 23-Jährigen an, auf den die Täterbeschreibung zutraf. Die Beamten nahmen den Mann fest. Er steht nach Angaben der Polizei unter dringendem Tatverdacht.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde der Mann am Sonntag einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Würzburg vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der Vergewaltigung. Der Tatverdächtige befindet sich seitdem in einer Justizvollzugsanstalt.

Polizei sucht zwei Zeugen

Die Kriminalpolizei Würzburg führt die Ermittlungen fort und sucht zwei bislang unbekannte Zeugen. Dabei handelt es sich um eine etwa 25 Jahre alte Frau und einen ebenfalls ungefähr 25 Jahre alten Mann.

Beide sollen in einem Auto in der Nähe des Tatortes im Bereich der Randersackerer Straße und des Florawegs gesessen haben. Nach Angaben der Polizei wurden sie von der 23-Jährigen angesprochen und begleiteten sie anschließend bis zu ihrer Haustür.

Die beiden Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0931/457-1732 bei der Kriminalpolizei Würzburg zu melden.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Tatverdächtigen die Unschuldsvermutung.


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