
Mehr Ruhe in der Nacht soll es künftig für Nürnbergerinnen und Nürnberger geben: Wie die Stadt Nürnberg in einer Mitteilung informiert, will die Stadt historische Turmuhren künftig zeitgemäß steuern. Mehr als 30 städtisch betreute Turmuhren verfügen demnach derzeit noch über mechanische Schlagwerke. Diese können aktuelle nicht zeitabhängig abgeschaltet werden. Gerade in den Sommermonaten würden sich Anwohnerinnen und Anwohner immer wieder über die viertelstündlichen Glockenschläge während der Nacht beschweren.
Damit soll bald Schluss sein: Die Uhren sollen der Stadt Nürnberg zufolge schrittweise auf eine elektronische Steuerung umgerüstet werden. Das heißt: Der Glockenschlag zwischen 22 und 6 Uhr ausgesetzt. Die Uhr selbst läuft aber weiter. Tagsüber ist der Schlag dann auch bisher viertelstündlich zu hören.
„Unsere historischen Turmuhren gehören zum Nürnberger Stadtbild. Gleichzeitig haben die Menschen, die in ihrer Nähe wohnen, ein berechtigtes Interesse an ungestörter Nachtruhe“, sagt Wohnungs- und Baubürgermeister Nasser Ahmed der Mitteilung zufolge. Mit der modernen Steuerung würde beides verbunden: Tagsüber bleibe der vertraute Glockenschlag erhalten, nachts kehre Ruhe ein, so Ahmed.
Kostenpunkt: 15.000 Euro pro Anlage
Noch in diesem Jahr ist die Umrüstung der Mitteilung zufolge an drei Standorten geplant. Los gehen soll es im Laufer Schlagturm. Weitere Anlagen, die folgen sollen, sind an der Dreieinigkeitskirche und an der St. Bartholomäuskirche in Wöhrd. Laut Angaben der Stadt Nürnberg werden pro Anlage dabei rund 15.000 Euro fällig. Die Kosten sollen aus dem Bauunterhalt des städtischen Hochbauamts finanziert werden. Weitere Anlagen sollen in den kommenden Jahren folgen. Maßgeblich für die Reihenfolge seien die Nähe zur Wohnbebauung, die Lautstärke des Glockenschlags und die jeweilige Beschwerdelage, heißt es.
Wie die Stadt Nürnberg weiter mitteilt, laufen die Umbauten an den Kirchturmuhren in Abstimmung mit den jeweiligen Pfarreien. Wie gewohnt läuten auch künftig die Glocken zu Gottesdiensten. Und auch die erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis liegt demnach vor.