
1954 erblickte sie das Licht der Musikwelt, Größen wie Jimi Hendrix, Eric Clapton oder Mark Knopfler haben ihr zu Weltruhm verholfen und sind untrennbar mit ihrem Sound verbunden: Die Fender Stratocaster ist eine der beliebtesten und meistverkauften E-Gitarren der Welt. Die Definition eines Erfolgsmodells. Und wo Erfolg ist, sind Nachahmer meist nicht weit: Bereits seit den 1970er Jahren machen unzählige Gitarren, die an die ikonische Form der Stratocaster angelehnt sind, dem Original Konkurrenz. Der Begriff „S-Style-Gitarren“, also E-Gitarren im Stil der Stratocaster, hat sich längst in der Branche etabliert.
Auch der Musikhändler Thomann mit Sitz im oberfränkischen Treppendorf verdient nicht nur mit dem Verkauf des Originals: Zahlreiche andere Gitarren im Sortiment, unter anderem Modelle seiner Eigenmarke „Harley Benton“, sind an die Form der Stratocaster angelehnt. Ein Umstand, dem Fender nun einen Riegel vorschieben möchte: Wie unter anderem ntv berichtet, geht der US-Gitarrenbauer aufgrund einer mutmaßlichen Urheberrechtsverletzung gerichtlich gegen den fränkischen Musikhandelsgiganten vor. Fender betont dabei, dass es sich bei Thomann nicht nur um einen Vertriebspartner, sondern um einen der größten Musikhändler der Welt und im Hinblick auf die besagte Marke „Harley Benton“ um den Eigentümer einer der größten Gitarrenmarken Europas handele.
Gericht in Düsseldorf entscheidet zu Fenders Gunsten
Fender wagt den Vorstoß auf Basis eines Urteils des Landgerichts Düsseldorf. Im März 2026 hatte das Gericht entschieden, dass das Korpusdesign der Fender Stratocaster nach deutschem und europäischem Urheberrecht geschützt ist. Geklagt hatte der US-Gitarrenbauer gegen einen chinesischen Gitarrenbauer, der über die Plattform „AliExpress“ Kopien der Stratocaster in die EU verkaufte. Dem Fachmagazin Gitarre & Bass zufolge beruft sich der US-Gitarrenbauer nun darauf, Rechte gegen Gitarren dieser Korpusform durchsetzen zu können, die in Deutschland und anderen EU-Ländern vertrieben wurden. Es folgte eine Welle an Abmahnungen gegen zahlreiche Hersteller, Vertriebe und Händler in ganz Europa.
Thomann geht in die Offensive
Der Musikhändler Thomann will sich dagegen wehren: Bereits im Juni hat das Unternehmen angekündigt, selbst rechtliche Schritte gegen die ausgesprochenen Abmahnungen einzuleiten. Thomann führt an, dass es sich beim Urteil aus Düsseldorf um ein Versäumnisurteil handelt. Vor Gericht erschienen keine Vertreter des beklagten chinesischen Gitarrenbauers, um sich zu verteidigen. Aus der Sicht des fränkischen Musikhändlers stelle das Urteil deshalb „keine umfassende inhaltliche Prüfung einer Rechtslage dar.“
Thomann argumentiert zudem, dass die Form der Stratocaster nicht nur aufgrund der Optik beliebt sei, sondern auch diverse Funktionen erfülle: „Das obere Horn sorgt für eine ausgewogene Balance, die Cutaways erleichtern das Spiel in hohen Lagen, die Konturen des Korpus erhöhen den Spielkomfort. Die Form der Stratocaster wurde geschaffen, um Musikern ein möglichst funktionales und ergonomisches Werkzeug an die Hand zu geben.“ Aus diesem Grund sei die Korpusform „über Jahrzehnte hinweg von Gitarrenbauern auf der ganzen Welt aufgegriffen, weiterentwickelt und neu interpretiert“ worden.
Nicht der erste Rechtsstreit um die Stratocaster
Bereits in den 2000er Jahren hatte Fender versucht, die Form der Stratocaster und weiterer Modelle markenrechtlich schützen zu lassen. Im Jahr 2009 urteilte das US-Patentamt jedoch, die Formen seien mittlerweile als kulturelles Allgemeingut einzustufen. Konkurrierende Hersteller führten damals ins Feld, dass zu diesem Zeitpunkt bereits seit über 30 Jahren identische - oder nahezu identische - Gitarrenformen anderer Marken vertrieben wurden und Fender, trotz des Wissens um diesen Umstand, nichts dagegen unternommen hatte. Zudem ließ sich Fender die Form der Gitarrenköpfe, nicht aber die der Körper erfolgreich als Marke schützen lassen - die US-Beschwerdekammer leitete daraus ab, dass Fender selbst die Gitarrenform nicht als Marke betrachtet habe.
Der Unterschied zum Urteil aus Düsseldorf liegt darin, dass sich das Gericht auf das Urheberrecht stützt. Inwiefern Fender nun erfolgreich gegen den Vertrieb von S-Style-Modellen klagen kann, ist aber noch unklar. Legal Tribute Online etwa führt einige Punkte an, auf die sich die Verteidigung von Unternehmen, die gegen das Urteil klagen wollen, stützen könnte. Dabei werden auch der jahrzehntelange Vertrieb von S-Modellen ohne Beanstandung Fenders und der funktionale Aspekt des Designs genannt. Zudem zitiert die Plattform den Session-Gitarristen Tim Pierce, der das Vorgehen Fenders als „PR-Desaster“ und „Markensuizid“ bezeichnete. Aus Sicht der Spieler sei die Form der Stratocaster längst Gemeingut.