
Es ist wieder Urlaubszeit in Deutschland. Das heißt auch: Auf den Straßen kann es voll werden. Um den Reiseverkehr zu entlasten, gibt es in Deutschland ein Lkw-Ferienfahrverbot. Seit dem 1. Juli gilt diese Regelung, die in der Ferienreiseverordnung festgelegt ist. Es soll den Lkw-Verkehr hierzulande beschränken. Demnach dürfen Lastwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lastzüge mit Anhänger dem Bundesministerium für Verkehr zufolge an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August jeweils in der Zeit von sieben bis 20 Uhr auf bestimmten Autobahnen nicht fahren.
Auf welchen Straßen gilt das Ferienfahrverbot?
Dazu zählen etwa Abschnitte der A1, A3, A5, A7, A8 und A9. Auch einzelne Bundesstraßen sind betroffen, etwa Teile der B31 und B96. Eine vollständige Übersicht das hat Bundesministerium für Verkehr auf seiner Website veröffentlicht. Wer mit dem Lkw unterwegs ist, muss also nicht nur auf den Kalender schauen, sondern auch auf die geplante Route.
Für Fahrzeughalter drohen dem ADAC zufolge Geldstrafen in Höhe von rund 570 Euro, wenn sie eine verbotene Fahrt anordnen oder zulassen. Für Fahrer wird in diesem Fall ein Bußgeld von gut 120 Euro fällig.
Fahrverbot für Lkw: Diese Ausnahmeregelungen gelten
Auch an Sonn- und Feiertagen dürfen Lkw grundsätzlich zwischen 0 und 22 Uhr laut Straßenverkehrs-Ordnung nicht fahren. Wenn Lastwagen in der Sommerzeit an einem Samstag oder sonst an einem Sonn- und Feiertag auf deutschen Autobahnen zu sehen sind, ist das aber nicht automatisch ein Verstoß: Es gibt Ausnahmegenehmigungen, die in begründeten Fällen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer erteilen.
Das Verbot gilt zudem nicht für bestimmte kombinierte Verkehre zwischen Straße, Schiene und Hafen. Zudem bleiben Transporte leicht verderblicher Waren wie frischer Milch, Fleisch, Fisch sowie Gemüse und Obst erlaubt. Auch Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeuge dürfen bei einem Unfall beziehungsweise Notfall ausrücken.
Private Fahrten mit Wohnmobil oder Wohnwagen fallen nicht unter das Fahrverbot
Wer sich jetzt fragt, ob Sonntags- und Feiertagsfahrverbot oder gar das Ferienfahrverbot auch für Wohnmobile oder Gespanne gilt und womöglich der anstehende Familienurlaub in Gefahr ist, darf aufatmen: Mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil können Reisende in dieser Hinsicht bedenkenlos in den Urlaub fahren. Das Fahrverbot gilt ausschließlich für Lkw. Auch die Teilnahme an privaten Veranstaltungen wie Trucker- oder Oldtimertreffen ist problemlos möglich - sofern sie eben das ist: privat.