Nürnberg - Für Millionen Autofahrer in Deutschland könnte der Führerschein schon bald ungültig werden. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert ein Verwarnungsgeld.

Schon früh im neuen Jahr verlieren Millionen von Führerscheinen ihre Gültigkeit. Unbefristete Kartenführerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2027 erneuert werden. Entscheidend dabei ist nicht etwa, wann die Fahrprüfung absolviert wurde, sondern das Feld 4a mit dem Ausstellungsdatum auf der Vorderseite.

Autofahrer, deren Führerschein nach 2004 ausgegeben wurde, sind in den Folgejahren an der Reihe. Der Stichtag bleibt dabei der gleiche:

  • Bis 19. Januar 2028: Ausstellungsjahre 2005 bis 2007
  • Bis 19. Januar 2029: Ausstellungsjahr 2008
  • Bis 19. Januar 2030: Ausstellungsjahr 2009

Von der Umtauschpflicht ausgenommen sind Senioren, die vor 1953 geboren wurden. Diese können sich noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit lassen.

Verwarnungsgeld droht

Der neue Kartenführerschein ist dann 15 Jahre lang gültig und muss anschließend nur erneuert werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unbefristet erhalten, auch etwaige Gesundheits- oder Fahrtests sind nicht nötig. Der gesamte Umtauschvorgang ist also lediglich Formsache.

Dennoch empfiehlt es sich, den Gang auf die Führerscheinstelle bzw. zum zuständigen Bürgeramt, nicht zu lange aufzuschieben. Für den Antrag wird der aktuelle Führerschein, ein Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt. Die Gebühr beträgt rund 25 Euro.

Wer die Frist verpasst und mit einem ungültigen Führerschein unterwegs ist, wird ebenfalls zur Kasse gebeten: 10 Euro Verwarnungsgeld werden dann fällig. Eine Straftat liegt in diesem Fall allerdings nicht vor - anders als beim Fahren ohne „Lappen“.