Nürnberg - Es ist Urlaubszeit. Um ans Ziel zu gelangen, entscheiden sich viele Reisende nach wie vor für das Auto als Mittel der Wahl. Doch dabei gilt es einiges zu beachten, sonst kann die Fahrt schnell teuer werden.

Mit dem Auto in den Urlaub zu fahren, ist nach wie vor beliebt. Gerade für Familien ist es oft die bequemste Anreisemöglichkeit. Auch weil Fliegen für eine mehrköpfige Familie durchaus kostspielig werden kann - etwa dann, wenn Eltern ein extra Ticket für ihren Nachwuchs kaufen müssen. Doch Obacht: Auch Autofahren im Ausland kann schnell teuer werden. Eine Übersicht, welche Kostenfallen beim Reisen mit dem Pkw im Urlaub lauern können - ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Urlaub mit dem Auto: Maut und Vignetten in Europa

Wer in europäische Nachbarländer fährt, muss meist Maut zahlen. Der ADAC empfiehlt Autofahrenden, sich vor Reisebeginn unbedingt über die Mautbestimmungen in Transitländern und am Urlaubsziel zu informieren. Denn diese unterscheiden sich je nach Land deutlich in Bezug auf Laufzeit und Kosten. Bei Verstößen müssen Touristinnen und Touristen teils tief in die Tasche greifen. Wie der ADAC informiert, benötigen Autofahrerinnen und -fahrer sowohl für Fahrten auf Autobahnen als auch auf Schnellstraßen in zehn europäischen Ländern eine Vignette. Dabei handelt es sich um folgende: Österreich, Schweiz, Bulgarien, Republik Moldau, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Weißrussland.

In 15 Ländern gibt es laut ADAC die streckenbezogene Maut: In Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, Irland, Polen, Kroatien, Griechenland, Großbritannien, Norwegen, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien und in der Türkei müssen Autofahrende demnach eine Gebühr für bestimmte Streckenabschnitte zahlen.

In zahlreichen Städten gelten Fahrverbotszonen - bei Missachtung kann es für Autofahrende teuer werden

Zahlreiche Städte in Europa haben dem ADAC zufolge zudem Zufahrtsbeschränkungen oder sogar Fahrverbote ebenso wie Umweltzonen oder eine City-Maut eingerichtet. Auch hier hat die Missachtung oft hohe Bußgelder zur Folge. Etwa in Italien gibt es in zahlreichen Innenstädten verkehrsbeschränkte Zonen, in Großstädten den Niederlanden wie Amsterdam oder Den Haag hingegen gelten teils Umweltzonen, und die Stadt Salzburg hat erst kürzlich mitgeteilt, den innerstädtischen Verkehr im Juli und August durch strengere Zufahrtsregeln verringern zu wollen.

Strafen für Falschparken und Geschwindigkeitsübertritte im Urlaub

Sie sind wohl eines der unbeliebtesten Souvenirs aus dem Urlaub: Knöllchen. Verkehrssünder erhalten sie im Urlaub etwa für Falschparken oder zu schnelles Fahren. Solche Verstöße werden im Ausland dem ADAC zufolge teilweise deutlich härter bestraft als in Deutschland. Wie der ADAC informiert, sollten Urlauberinnen und Urlauber Bußgeldbescheide aus dem Ausland keinesfalls ignorieren. Stattdessen gilt es, diese genau zu prüfen und zügig zu zahlen. Denn: Strafen aus fast allen EU-Staaten können laut ADAC auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden. Vergleichsweise viele Ladepunkte pro 100 Kilometer Straße gibt es neben Deutschland etwa in Dänemark, den Niederlanden und Luxemburg. Hingegen ist das Netz beispielsweise in Griechenland noch recht spärlich.

Bei Tanken gilt dem ADAC zufolge: Wer zu einer Autofahrt ins Ausland startet, tankt oftmals hinter der Grenze günstiger als in Deutschland - insbesondere wenn es in Richtung Osten oder Südosten geht. Grundsätzlich gilt allerdings: Die Kraftpreisentwicklung ist auch im Ausland sehr dynamisch.

Mietwagen im Urlaub: Was Reisende beachten müssen

Unnötige Versicherungen, versteckte Gebühren, Preisaufschläge: Beim Buchen eines Mietwagens können so einige Kostenfallen lauern. Der ADAC rät etwa dazu, bei einem Tarif mit Rückerstattung keine zusätzliche „Super-Vollkaskoversicherung“, (kurz Super-CDW) abzuschließen. Die Kosten hierfür könne man vom Mietwagenvermittler nicht zurückverlangen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt ihrerseits, selbst eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, am besten eine Police ohne Selbstbeteiligung, die sowohl Diebstahl als auch Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden sowie Dach und wegen Steinschlags einschließt. Wichtig zu wissen: Für Senioren oder Menschen, die jünger als 25 Jahre sind, können zudem Mehrkosten entstehen. Viele Vermieter verlangen hier eine höhere Gebühr.

Außerdem empfiehlt die Verbraucherzentrale grundsätzlich, bei Übernahme eine Bestandsaufnahme des Fahrzeugs und den Zustand dabei zu dokumentieren. So kann späterer Ärger womöglich vermieden werden. Dabei gilt es, Fotos von vorhandenen Gebrauchsspuren, Kratzern und Schäden sowie der Tankanzeige zu machen. Außerdem sollten Mietende prüfen, ob ein Warndreieck, Verbandskasten und Warnwesten im Mietwagen liegen. In bestimmten Ländern müssen auch ein Alkoholschnelltester, ein Feuerlöscher, ein Ersatzlampen-Set und ein Abschleppseil im Fahrzeug mitgeführt werden. Das alles sollte in Anwesenheit eines Mitarbeitenden der Autovermietung in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden, das nach Rückgabe noch einmal unterzeichnet werden sollte.