Nürnberg - Sie sehen aus wie ganz normale Brillen, können aber unbemerkt filmen und fotografieren: Smart Glasses werden zunehmend dazu genutzt, Frauen in Freibädern heimlich aufzunehmen. Erste Städte reagieren.

Eine Frau liegt im Freibad in der Sonne, entspannt und im Bikini. Ein Mann spricht sie an, sie unterhalten sich kurz. Nichts daran ist ungewöhnlich. Tage später allerdings entdeckt sie sich auf TikTok - gefilmt ohne ihr Wissen, das Video tausendfach geklickt, flankiert von sexistischen Kommentaren. Aufgenommen hat das Video der Mann mit seiner Brille.

Der MDR beschreibt in einem aktuellen Bericht einen „riesengroßen Appetit“ nach solchen heimlichen Aufnahmen von Frauen. Betroffene erfahren manchmal erst nach Wochen davon - oft aber auch gar nicht.

Warum Smart Glasses so problematisch sind

Smart Glasses sind Brillen, die neben normalen Sehgläsern eine winzige Kamera und ein Mikrofon enthalten und teils sogar eine Internetverbindung herstellen können. Bekannte Modelle wie die Meta Ray-Ban Smart Glasses sehen auf den ersten Blick kaum anders aus als eine handelsübliche Sonnenbrille. Die Kamera ist so klein, dass sie selbst aus kurzer Distanz kaum zu erkennen ist.

Wer eine solche Brille trägt, kann mit einem unauffälligen Knopfdruck oder sogar per Sprachbefehl Fotos und Videos aufnehmen - ohne das Gerät in die Hand zu nehmen, ohne ein Display zu entsperren, ohne irgendeinen Hinweis nach außen. In einem Freibad, wo Menschen in Badebekleidung entspannen und sich in Sicherheit wähnen, ist das eine perfide Möglichkeit zum Missbrauch. In einer Sauna, wo die Menschen meist komplett nackt sind, ist es der absolute Worst Case.

Potsdam hat als erste Stadt in Deutschland konkrete Konsequenzen gezogen: Die Stadtverordneten beschlossen Anfang Juni 2026, Smart Glasses in allen städtischen Schwimmbädern und Saunen ausdrücklich zu verbieten. Das Bäderpersonal soll geschult werden, um die Brillen erkennen zu können, was angesichts ihrer Unauffälligkeit jedoch keine leichte Aufgabe ist.

In Berlin geht man das anders an und verweist auf das ohnehin geltende Foto- und Filmverbot in der dort geltenden Haus- und Badeordnung: „Das Verbot bezieht sich auf alle Geräte, mit denen Foto- und Filmaufnahmen möglich sind, schließt also Smart Glasses ein“, teilten die Berliner Bäder-Betriebe auf Anfrage der dpa mit. Ein eigenes, explizites Verbot für die Brillen hält man dort nicht für notwendig. Auch Dresden setzt auf das bestehende Regelwerk, wie die Stadt gegenüber T-online erklärte.

Strafbar, aber schwer zu verfolgen

Auch wenn die Umsetzung solcher Verbote wegen der Unauffälligkeit der Brillen schwierig ist, ist die Sache rechtlich eindeutig: Das heimliche Filmen von Personen ohne deren Einwilligung ist in Deutschland strafbar, denn es verstößt gegen das Recht am eigenen Bild und kann nach Paragraf 184k des Strafgesetzbuchs als Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen verfolgt werden. Laut der Kanzlei Terhaag & Partner ist dafür nicht einmal eine Veröffentlichung nötig: Allein das unerlaubte Anfertigen einer Aufnahme reicht aus, um die Rechte der abgebildeten Person zu verletzen.

Da gibt es nur zwei Probleme: Wer gar nicht weiß, dass er oder sie gefilmt wurde, kann auch keine Anzeige erstatten. Und wenn man die Aufnahmen im Internet entdeckt, hat man meist trotzdem keine Chance, den Täter zu ermitteln - schließlich werden die Aufnahmen meist anonym ins Netz gestellt.