
Es ist ein Vorfall, der auch in einer Tragödie hätte enden können und von dem die Ermittlerinnen und Ermittler erst im Nachgang nun erfahren haben. Was war hier zuvor genau passiert? Der Reihe nach. „Durch die nachträgliche Anzeigenerstattung durch die Eltern eines 14-jährigen Jungen aus Ansbach wurde jetzt bekannt, dass er am Mittwoch, den 27.05.2026, durch einen Schuss aus einem Luftgewehr massiv am Kopf verletzt wurde“ - mit diesen Worten leitet die Polizeiinspektion Ansbach eine Pressemitteilung von Samstagmorgen (30. Mai 2026) ein. Der Geschädigte und ein 15-jähriger Beschuldigter aus Ansbach hatten ersten Ermittlungen zufolge gegen 16.00 Uhr im Garten mit einem Luftgewehr und der dazugehörigen Munition hantiert.
Im Zuge dessen - so berichten es die Beamtinnen und Beamten in diesem Zusammenhang dann weiter - löste sich ein Schuss aus dem Luftgewehr und traf den Geschädigten im Bereich des Kopfes. Das Projektil blieb dort stecken und musste in einer Nürnberger Klinik operativ entfernt werden. „Der Geschädigte schwebte nicht in Lebensgefahr, aber es war nur dem Zufall überlassen, dass keine schlimmeren oder gar tödliche Verletzungen entstanden“, heißt es in dem Statement der Polizei nach dem Vorfall weiter. Die Tatwaffe und die Munition wurden noch am 29.05.2026 sichergestellt, nachdem ein Richter deren Einziehung angeordnet hatte. Die näheren Umstände des Geschehens sind jetzt Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens bezüglich einer Gefährlichen Körperverletzung, das gegen den 15-jährigen Beschuldigten eingeleitet wurde, erklärt die Polizeiinspektion zu dem Vorfall vorerst abschließend.
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