Sipplingen - Mit seinem Laufrad überquert ein vierjähriges Mädchen einen Bahnübergang, als die Schranken bereits geschlossen sind. Es kommt zu einem folgenschweren Zusammenstoß.

Ein vierjähriges Kind hat einen Bahnübergang am Bodensee mit seinem Laufrad überquert und ist dabei von einem Zug erfasst und tödlich verletzt worden. Als die Schranken bereits geschlossen waren, sei das Mädchen mit seinem Laufrad über den Bahnübergang in der Ortsmitte von Sipplingen gefahren, teilte die Polizei mit.

Trotz einer Notbremsung erfasste ein Regionalexpress am Samstag das Kind. Die Vierjährige erlitt lebensgefährliche Verletzungen und wurde mit einem Hubschrauber in eine Klinik geflogen. Dort starb das Mädchen in der Nacht an seinen Verletzungen. In dem Zug sollen zu diesem Zeitpunkt etwa 65 Fahrgäste gesessen haben. Sie blieben alle körperlich unverletzt, wurden danach aber von Sanitätern und Psychologen betreut.

Erst am Montag, den 04. Mai 2026, ist es gegen 20.25 Uhr einer Tragödie gekommen an anderer Stelle im Freistaat Bayern gekommen. Bei einem schweren Verkehrsunfall in Höhenberg bei Geisenhausen ist ein gerade einmal 17 Jahre alter Junge ums Leben gekommen. Diesen tragischen Vorfall macht das zuständige Polizeipräsidium aus Bayern in einer Pressemitteilung öffentlich.

Demnach - so berichten es die Beamtinnen und Beamten in diesem Zusammenhang dann weiter - kollidierte ein 17-jähriger Fahrzeuglenker aus dem Marktbereich Geisenhausen, der mit einem Leichtkraftrad von Höhenberg Richtung Tiefengrub unterwegs war, an einem unbeschranktem Bahnübergang mit einem Güterzug. Bei dem Zusammenstoß verstarb der 17-jährige Beifahrer, der sich zum Unfallzeitpunkt mit auf dem Leichtkraftrad befand. Der 17-jährige Fahrzeugführer wurde schwerstverletzt mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus verbracht, wo er sich nach wie vor in stationärer Behandlung befindet.

Aktuell wird intensiv der Unfallhergang durch die Polizeiinspektion Vilsbiburg unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Landshut ermittelt. Insbesondere werden unter anderem die Spuren des Verkehrsunfalles untersucht und ausgewertet. Die Staatsanwaltschaft Landshut hat zudem auch einen Sachverständigen mit der Erstellung eines unfallanalytischen Gutachtens beauftragt. Derzeit sind der genaue Unfallhergang und die Hintergründe unklar. Hinweise, dass es sich bei dem Unfallgeschehen um eine Mutprobe gehandelt haben soll, liegen nach aktuellem Ermittlungsstand derzeit nicht vor, betont das Präsidium in der Stellungnahme schon jetzt.

Weiter heißt es dann wörtlich: „In diesem Zusammenhang appelliert die Polizeiinspektion Vilsbiburg mit Rücksicht auf die Beteiligten, das Verbreiten nicht verifizierter Meldungen zu unterlassen. Beteiligen Sie sich nicht an Spekulationen, insbesondere in den Sozialen Medien. Informieren Sie sich über die verifizierten Kanäle der Polizei. Die darüber veröffentlichten Sachverhalte sind geprüft.“

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