Nürnberg - Der Sommer steht vor der Tür und damit auch die Urlaubszeit. Wer mit seinem Vierbeiner ins EU-Ausland verreisen möchte, sollte folgende Regeln kennen.

Die EU-Vorschriften regeln das Reisen mit Heimtieren – das sind laut Gesetz Hund, Katze oder Frettchen – in ein anderes Land innerhalb der Europäischen Union. Für Reisen in die EU aus einem Land oder Gebiet außerhalb der EU gelten gesonderte Vorschriften, heißt es auf Website der Europäischen Union. Im April 2026 wurden diese Regeln von der EU erneut verschärft. Das sollten Halter wissen, die mit ihrem Haustier verreisen wollen:

Man kann mit bis zu fünf Haustieren (Hunden, Katzen oder Frettchen) reisen. Wer mit mehr als fünf Haustieren reist, muss nachweisen, dass:

  • die Tiere an einem Wettbewerb, einer Ausstellung oder einer Sportveranstaltung teilnehmen und
  • die Tiere älter als sechs Monate sind.

Ein Haustier kann – abgesehen von wenigen Ausnahmen – in ein anderes EU-Land oder aus einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land reisen, wenn es:

  • einen elektronischen Mikrochip (im Einklang mit den technischen Anforderungen des Anhangs IV der EU-Vorschriften über die Rückverfolgbarkeit von Heimtieren) oder eine deutlich lesbare, vor dem 3. Juli 2011 erfolgte Tätowierung hat.
  • gegen Tollwut geimpft wurde.
  • bei Reisen aus einem Nicht-EU-Land einem Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern unterzogen wurde. Als der EU gleichgestellt gelten die Nicht-EU-Länder Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikan. Hier ist bei einer Einreise in die EU keine Titrierung nötig.
  • gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis behandelt wurde, wenn die Zielregion frei von diesem Bandwurm ist (Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland).
  • von einem amtlichen Tierarzt für reisefähig befunden wurde (nur bei Reisen aus einem Nicht-EU-Land).
  • über einen gültigen EU-Heimtierausweis verfügt bei Reisen aus einem EU-Land oder Nordirland in ein anderes EU-Land oder nach Nordirland
  • über eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung verfügt (bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land).

Der EU Heimtierausweis - neue Regel

Der EU-Heimtierausweis ist ein Ausweisdokument, das einem EU-Standardmodell entspricht und für Reisen zwischen EU-Ländern verpflichtend ist. Er wird nur Heimtierbesitzern von Hunden, Katzen und Frettchen mit Wohnsitz in der EU ausgestellt. Darin finden sich eine Beschreibung und Angaben zum Haustier, wie dem Mikrochip- oder Tätowierungscode, Tiergesundheitsdaten, zum Beispiel einen Nachweis über die Tollwutimpfung und die Kontaktdaten des Halters und des Tierarztes, der den Ausweis ausgestellt hat.

Einen EU-Heimtierausweis bekommt man über Tierärzte, die von den zuständigen Behörden zur Ausstellung von Heimtierausweisen zugelassen sind. Der EU-Heimtierausweis gilt lebenslang, solange die Gesundheitsdaten des Tieres stets auf dem neuesten Stand sind.

Tiergesundheitsbescheinigung - Wann ist diese nötig?

Nur wer aus einem Nicht-EU-Land oder Nicht-EU-Gebiet in die EU einreist, braucht eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung. Diese muss von einem Amtstierarzt im Ausreiseland ausgestellt werden und darf bei Einreise in die EU nicht älter als zehn Tage sein. Außerdem sollte eine schriftliche Erklärung beiliegen, aus der hervorgeht, dass die Einreise nicht aus gewerblichen Gründen erfolgt.

Neue EU-Regel für Reisen mit Hund und Katze in der EU

Seit April 2026 gelten für nicht-gewerbliche Reisen mit Heimtieren verschärfte Bedingungen innerhalb der Europäischen Union. Neben der neuen Vorschrift, dass maximal fünf Tiere pro Fahrzeug verreisen dürfen, werden unter anderem die Bedingungen, die bei der Durchreise von Haustieren durch die EU von einem Nicht-EU-Land in ein anderes erfüllt sein müssen, neu reglementiert. Neu sind zudem die Verfahren, die zu befolgen sind, wenn einem Haustier die Einreise in ein Nicht-EU-Land verweigert wird und es in die EU zurückgeführt wird.

Seit 2026 müssen Heimtierausweise und Gesundheitsbescheinigungen zusätzliche Angaben enthalten: Dazu gehört auch eine klarere Zuordnung des Herkunftslandes, der sogenannte Herkunftscode. Die EU will damit Kontrollen vereinfachen und Missverständnisse vermeiden. Reisende mit Haustier sollten ihr bereits ausgestelltes Dokument vor Reiseantritt dahingehend noch einmal prüfen.

Ein Teil der neuen Regeln für die Reise mit Heimtiere gilt bereits jetzt, andere Vorgaben haben ihren Stichtag erst später. Die meisten Änderungen, so auch die Obergrenze bei der Zahl der mitreisenden Tieren, gelten seit Mittwoch, 22. April. Es folgen:

  • Ab 1. Oktober 2026 sind neue Tiergesundheitsbescheinigungen vorgeschrieben.
  • Ab dem 1. Januar 2028 sind aktualisierte Heimtierausweise verbindlich