
Nicht nur im Supermarkt und im Discounter, auch in der Drogerie werden Verbraucherinnen und Verbraucher mit verschiedenen Mitteln dazu gelockt, Produkte zu kaufen. Vor allem, wenn bei diesen eine nachhaltige Produktion betont wird, greifen viele schneller mit gutem Gewissen zu Produkten. Allerdings kann man auf die Richtigkeit der schön geredeten und auffälligen Präsentation verschiedener Artikel nicht immer setzen. Damit soll nun bald Schluss sein - mithilfe einer neuen EU-Richtlinie.
„Vage Umwelt- und Klimaversprechen ohne konkreten Nachweis sind dann EU-weit verboten“, wird Friedrike Elsner, Leiterin des Projekts „Siegelklarheit“ der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einer Pressemitteilung zitiert. „Verwendete Nachhaltigkeitssiegel müssen nachweislich auf unabhängigen Zertifizierungssystemen oder staatlichen Stellen basieren.“ Das mache es Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich leichter, wirklich nachhaltige Produkte zu erkennen, so Elsner.
Hinter dem Vorgehen der Unternehmen steckt der Begriff „Greenwashing“. Aber was bedeutet das eigentlich? Laut Definition der Verbraucherzentrale nutzen Unternehmen dabei Begriffe wie „umweltfreundlich“, „biologisch abbaubar“ oder „ökologisch“, um ihren Produkten ein grünes Image zu verleihen. Das Problem dabei? Oftmals sind die tatsächlichen Umweltauswirkungen, die bei der Herstellung oder Beschaffung der Produkte anfallen, nicht transparent zu erkennen.
Siegel teilweise nicht von unabhängigen Dritten geprüft - Das kann für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Falle werden
Das geht sogar so weit, dass Unternehmen eigene Siegel nutzen, die aber nicht unabhängig von Dritten geprüft werden. Solche Siegel enthalten oft die oben genannten Begriffe, die auf den ersten Blick vielversprechend wirken. Vor allem aufgrund des Wettbewerbsvorteils nutzen Firmen diese Strategie. Zudem können sie ihre Produkte durch ein gutes Image und die mutmaßliche Nachhaltigkeit auch zu höheren Preisen verkaufen. Der Verbraucherzentrale zufolge spielt auch die Kostenersparnis eine Rolle, da „die Kommunikation anzupassen [...] billiger [ist] als die Umstellung der Produktion.“ Auch der politische Schutz sei ausschlaggebend, da durch eine „scheinbare Freiwilligkeit“ staatliche Verbote verhindert werden sollen.
Kehrseite von den so verlockenden Designs und Werbemaßnahmen
Die Kehrseite von alledem - schöne, große und ansprechende Designs und Verpackungen mit vielversprechenden Siegeln - ist aber, dass Kundinnen und Kunden nicht das bekommen, was sie sich erhoffen. Aufgrund dessen will die EU in Zukunft strengere Regeln einführen, die solche Formen des Greenwashings unterbinden sollen. Wie genau sieht das aus?
Das Umweltbundesamt erklärt in einer Mitteilung, dass es um eine neue EU-Richtlinie geht. Konkret um die „EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825). Diese wurde geändert und ergänzt seit dem 26. März die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Ende März 2024 ist die neue Richtlinie bereits in Kraft getreten. Bis Ende März 2026 mussten laut Verbraucherzentrale alle EU-Mitgliedsstaaten die Regeln in internationales Recht überführen. Ab dem 27. September 2026 findet die neue Richtlinie dann Anwendung.
Änderungen ab September 2026 - das wird anders
Ab Ende September müssen Unternehmen pauschale Umweltversprechen auf demselben Medium, etwa der Verpackung oder einem Plakat, näher erläutern und belegen, wenn sie damit werben. Die Nachweise für die Werbeaussagen - zum Beispiel Prüfberichte - können auch durch einen Verweis als Link oder QR-Code zugänglich gemacht werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Betroffen sind unter anderem unscharfe Begriffe wie „grün“, „natürlich“ oder „nachhaltig“.
Darüber hinaus sind allgemeine Aussagen wie „klimaneutral“ oder „klimapositiv“ künftig unzulässig, wenn die angeblichen Klimavorteile lediglich durch den Kauf von CO2-Zertifikaten oder das Pflanzen von Bäumen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette erzielt werden oder wurden. Zudem dürfen Unternehmen Umweltaussagen nicht mehr auf ein gesamtes Produkt oder ihre gesamte Geschäftstätigkeit beziehen, wenn diese tatsächlich nur für einzelne Aspekte gelten.
Verstöße können als unlauterer Wettbewerb gewertet werden. Unternehmen drohen laut Verbraucherzentrale dann Abmahnungen und in bestimmten Fällen auch hohe Bußgelder.
Wichtige Tipps auch für Verbraucherinnen und Verbraucher
Die Verbraucherzentrale gibt auch wichtige Tipps, durch die Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem kritischen Blick erkennen können, welche Produkte ihre Nachhaltigkeitsversprechen einhalten. Fehlen etwa ab September die Nachweise für allgemeine Umweltaussagen, mit denen das Unternehmen wirbt, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher misstrauisch sein.
Auch bei Siegeln ist Vorsicht geboten: Verlässlich sind laut Verbraucherzentrale hierbei staatliche Siegel, wie das EU-Energielabel, das EU-Biosiegel, das EU-Ecolabel oder das deutsche Umweltzeichen Blaue Engel. Zudem können Kundinnen und Kunden Siegel bei dem Portal Siegelklarheit der Verbraucherzentrale NRW prüfen.
Verlässliche Siegel zeichnen sich durch transparente und nachvollziehbare Zertifizierungsverfahren aus und stehen grundsätzlich allen Unternehmen offen. Außerdem müssen die zugrunde liegenden Kriterien, etwa zu Umwelt- und Sozialstandards, öffentlich einsehbar sein. Wichtig ist auch, dass Verstöße dagegen Konsequenzen haben können, etwa den Entzug der Zertifizierung. Die neue EU-Richtlinie erlaubt künftig nur noch Nachhaltigkeitssiegel, die auf unabhängigen Zertifizierungssystemen oder staatlichen Stellen basieren.