
Nicht nur im Supermarkt und im Discounter, auch in der Drogerie werden Verbraucherinnen und Verbraucher mit verschiedenen Mitteln dazu gelockt, Produkte zu kaufen. Vor allem, wenn bei diesen eine nachhaltige Produktion betont wird, greifen viele schneller mit gutem Gewissen zu Produkten. Allerdings kann man auf die Richtigkeit der schön geredeten und auffälligen Präsentation verschiedener Artikel nicht immer setzen. Damit soll nun bald Schluss sein.
Was genau dahinter steckt erklärt unter anderem die Verbraucherzentrale. Demnach sind bestimmte Werbebegriffe bald verboten. Das soll es Kundinnen und Kunden erleichtern, nicht mehr auf falsche Versprechen hereinzufallen und tatsächlich nachhaltige Produkte zu erkennen.
Hinter dem Vorgehen der Unternehmen steckt der Begriff „Greenwashing“. Aber was bedeutet das eigentlich? Laut Definition der Verbraucherzentrale nutzen Unternehmen dabei Begriffe wie „umweltfreundlich“, „biologisch abbaubar“ oder „ökologisch“, um ihren Produkten ein grünes Image zu verleihen. Das Problem dabei? Oftmals sind die tatsächlichen Umweltauswirkungen, die bei der Herstellung oder Beschaffung der Produkte anfallen, nicht transparent zu erkennen.
Siegel teilweise nicht von unabhängigen Dritten geprüft - Das kann für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Falle werden
Das geht sogar so weit, dass Unternehmen eigene Siegel nutzen, die aber nicht unabhängig von Dritten geprüft werden. Solche Siegel enthalten oft die oben genannten Begriffe, die auf den ersten Blick vielversprechend wirken. Vor allem aufgrund des Wettbewerbsvorteils nutzen Firmen diese Strategie. Zudem können sie ihre Produkte durch ein gutes Image und die mutmaßliche Nachhaltigkeit auch zu höheren Preisen verkaufen. Der Verbraucherzentrale zufolge spielt auch die Kostenersparnis eine Rolle, da „die Kommunikation anzupassen [...] billiger [ist] als die Umstellung der Produktion.“ Auch der politische Schutz sei ausschlaggebend, da durch eine „scheinbare Freiwilligkeit“ staatliche Verbote verhindert werden sollen.
Kehrseite von den so verlockenden Designs und Werbemaßnahmen
Die Kehrseite von alledem - schöne, große und ansprechende Designs und Verpackungen mit vielversprechenden Siegeln - ist aber, dass Kundinnen und Kunden nicht das bekommen, was sie sich erhoffen. Aufgrund dessen will die EU in Zukunft strengere Regeln einführen, die solche Formen des Greenwashings unterbinden sollen. Wie genau sieht das aus?
Das Umweltbundesamt erklärt in einer Mitteilung, dass es um eine neue EU-Richtlinie geht. Konkret um die „EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825). Diese wurde geändert und ergänzt seit dem 26. März die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Ende März 2024 ist die neue Richtlinie bereits in Kraft getreten. Bis Ende März 2026 mussten laut Verbraucherzentrale alle EU-Mitgliedsstaaten die Regeln in internationales Recht überführen. Ab dem 27. September 2026 findet die neue Richtlinie dann Anwendung.
Änderungen ab September 2026 - das wird anders
Laut chip.de fällt unter die Änderungen unter anderem, dass pauschale Umweltaussagen nur noch dann verwendet werden können, wenn diese auf einer klaren Begründung basieren. Zudem seien ab September bestimmte Aussagen im Gesamten über ein Produkt verboten, wenn sie sich nur auf einzelne Komponenten des Produkts beziehen lassen. Nachhaltigkeitssiegel müssen zukünftig von einer staatlichen Stelle vergeben werden oder von einem Dritt-Zertifizierungssystem geprüft werden - andernfalls dürfen entsprechende Siegel nicht weiter verwendet werden.
Wichtige Tipps auch für Verbraucherinnen und Verbraucher
Die Verbraucherzentrale gibt auch wichtige Tipps, durch die Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem kritischen Blick erkennen können, welche Produkte ihre Nachhaltigkeitsversprechen einhalten. So solle beispielsweise bei einer Matratze mit dem Versprechen „schadstofffrei“ geprüft werden, ob sich dies auf das gesamte Produkt bezieht oder nur auf Teile - beispielsweise den Bezug.
Außerdem sollte auf den Hinweis beziehungsweise Beleg der versprochenen Aussagen geachtet werden. Seriöse Anbieter würden diesen ab 2026 direkt verlinken, andernfalls sei Vorsicht geboten. Und zu guter Letzt: Eigen-Labels sollten erst einmal hinterfragt werden, da diese bislang oft nicht durch unabhängige Dritte zertifiziert wurden.