Nürnberg - Wer mit seinem Hund unterwegs ist, steht oft vor der Frage: Leine, ja oder nein? Auch wenn es in Bayern keine generelle Leinenpflicht gibt, gibt es Ausnahmen. Eine Übersicht über die aktuell geltenden Regeln.

Im Frühling und Frühsommer bekommen viele Wildtiere Nachwuchs. Daher gelten in der sogenannten Brut- und Setzzeit besondere Verhaltensregeln in der Natur, um die Wildtiere in dieser besonders sensiblen Zeit zu schützen. In Bayern dauert die Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 15. Juli. In diesem Zeitraum ist es Jägern beispielsweise nach dem Bundesjagdgesetz (§ 22 Abs. 4 BJG) untersagt, Elterntiere zu bejagen, solange ihre Jungtiere nicht selbstständig sind. Eine weitere Schutzmaßnahme ist Leinenpflicht für Hunde.

Leinenpflicht in Bayern - diese Regeln gelten

In Bayern gibt es keine generelle Leinenpflicht. Laut dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) sind Hunde in diesen Bereichen jedoch stets an der Leine zu führen:

  • In Naturschutzgebieten und Nationalparken mit Leinenzwang nach der Schutzgebietsverordnung (§§ 23 Abs. 2, 24 Abs. 3 BNatSchG),
  • in Gebieten mit Leinenzwang im Rahmen einer behördlichen Beschränkung der Erholung (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG),
  • auf kommunalen Grün- und Erholungsflächen mit Leinenzwang nach der Benutzungssatzung (Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 GO, Art. 18 Abs. 1 Nr. 1 LkrO),
  • in Gebieten, in denen die Gefahr besteht, dass Ihr frei laufender Hund artenschutzrechtlich besonders geschützten Tierarten nachstellt (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).

Sich an diese Regeln zu halten dient nicht nur dem Schutz der Wildtiere sondern auch dem Schutz des Haustiers: Jäger in Bayern dürfen zum Schutz des Wildes auf freilaufende Hunde schießen.

In diesen Gemeinden in Bayern gibt es eine Leinenpflicht

Auch einzelne Gemeinden oder Betreiber im Freistaat können eine Leinenpflicht ausrufen und eigene Verordnungen erlassen. Es ist daher wichtig, sich vor einem Ausflug zu erkundigen, welche Regeln am Zielort gelten. Wer sein Tier für einen Ausflug oder einen Urlaub nicht mitnehmen kann, findet hier eine Übersicht über Betreuungsmöglichkeiten in der Region.

Leinenpflicht in München

Laut Hundeverordnung der Stadt München haben Hunde im Stadtgebiet nicht überall Zutritt. So herrscht laut Informationen des offiziellen Stadtportals ein Betretungsverbot für alle Hunde

  • auf Kinderspielplätzen
  • auf Flächen von städtischen Grünanlagen, das heißt mit grünen Pollern gekennzeichneten Spiel- und Liegewiesen sowie Zieranlagen und Biotopflächen
  • auf Bade- und Liegebereichen der Freibadgelände, zum Beispiel Badeseen (ganzjährig)
  • auf der Theresienwiese während des Oktoberfestes und Frühlingsfestes (auf dem Festgelände)

Zudem herrscht an diesen Orten in München Leinenpflicht für alle Hunde:

  • Im gesamten Westpark und auf den Wegen von städtischen Grünanlagen in Bereichen innerhalb der „grünen Poller“ mit durchgestrichenem Hundesymbol.

Zusätzlich gibt es eine gesonderte Leinenpflicht für große, erwachsene Hunde, ab vollendetem 12. Lebensmonat:

  • in der Innenstadt – innerhalb des Altstadtrings (siehe Karte unten)
  • in Fußgängerzonen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen
  • auf öffentlichen Veranstaltungen, Märkten, Festen sowie Versammlungen im Freien
  • in unmittelbarer Nähe von Kinderspielplätzen (auf der Fläche des Kinderspielplatzes gilt ein absolutes Betretungsverbot)
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bahnhöfen (auch in den Zwischengeschossen und an den Bahnsteigen)
  • Soweit in der Hundeverordnung, anderen Satzungen, Verordnungen oder Regelwerken oder in den Nutzungsverordnungen von Betreibern oder Eigentümern (zum Beispiel Schlosspark Nymphenburg, Englischer Garten) nichts anderes festgelegt ist, dürfen Hunde im Stadtgebiet auch ohne Leine geführt werden.
  • Die Leinenpflicht gilt für Kampfhunde ohne gültiges Negativzeugnis immer auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.

Leinenpflicht in Nürnberg

In Nürnberg besteht laut Informationen der Stadt eine Leinenpflicht: Die Leine muss dabei reißfest sein und darf eine Länge von höchstens 120 Zentimeter messen.

Eine Leinenpflicht für alle Hunde in Nürnberg gilt an folgenden Orten:

  • in Grünanlagen außerhalb der ausgewiesenen Hundefreilaufzonen (§ 5 Grünanlagensatzung)
  • auf Wochen- und Jahrmärkten (§ 14 Abs. 3 Nr. 3 Wochenmarktsatzung, § 13 Abs. 3 Nr. 3 Jahrmarktsatzung)
  • in Naturschutzgebieten (ausgenommen Jagdhunde bei Ausübung einer rechtmäßigen Jagd) (§ 4 Satz 2 Nr. 4 Naturschutzgebietsverordnung „Hainberg“, § 4 Abs. 2 Nr. 6 Naturschutzgebietsverordnung „Sandgruben am Föhrenbuck“)

In Nürnberg gibt es zudem eine gesonderte Leinenpflicht für Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 cm an folgenden Orten:

  • in allen ausgewiesenen Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen im gesamten Stadtgebiet,
  • in öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Bereich innerhalb des Altstadtrings und
  • in der Königstorpassage (§ 1 Hundehaltungsverordnung)
  • für Kampfhunde im gesamten Stadtgebiet (auch in den Hundefreilaufzonen) (§ 1 Hundehaltungsverordnung)

Leinenpflicht in Fürth

Hunde dürfen im Stadtgebiet grundsätzlich frei laufen. Nur in bestimmten Bereichen gilt ein Leinenzwang. Dabei kommt es darauf an, um welche Art von Fläche es sich handelt. Für große Hunde gibt es in der Altstadt von Fürth eine Anleinpflicht laut der Hundeverordnung. Dieser Bereich wird durch Rednitz, Pegnitz und die Bahnlinie umschlossen. Auch hier gilt: Die Leine muss reißfest sein und darf höchstens 120 Zentimeter lang sein.

Laut Hundehaltungsverordnung der Stadt Fürth gilt eine Anleinpflicht für Kampfhunde und große Hunde. Groß bedeutet konkret: ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern. Fürth hat zudem die Sonderregelung, dass Hunde der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutsche Dogge immer als „groß“ gelten und daher grundsätzlich angeleint sein müssen. Bei Hunden, die gemeinhin als Kampfhunde gelten, gilt unabhängig von der Schulterhöhe eine ausnahmslose Anleinpflicht im gesamten Stadtgebiet.

  • in ausgewiesenen Fußgängerzonen,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen sowie
  • auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb städtischer Grünanlagen
  • Es gelten weitere Ausnahmen durch Beschilderungen vor Ort

Hier herrscht Zutrittsverbot für Hunde in Fürth:

Es ist untersagt, Hunde auf Kinderspielplätzen, Jugendspielbereichen, ausgewiesenen Bolzplätzen, Liegewiesen, Grillplätzen, auf Pflanzflächen und Vorbehaltsflächen für Ökologie mitzuführen oder frei laufen sowie in Wasser- und Brunnenanlagen baden zu lassen. Dies gilt auch für das unmittelbare Umfeld der genannten Bereiche.

Leinenpflicht in Erlangen

In der Hundehaltungsverordnung der Stadt Erlangen ist eine Leinenpflicht für Kampfhunde sowie leinenpflichtige Hunde (das betrifft große Hunde, die eine Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimeter aufweisen sowie erwachsene Hunde der Rassen: Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge) erhoben.

Diese besteht in allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, die sich in dem bestimmten Geltungsbereich befinden:

  • Erlanger Innenstadt, die einschließlich durch folgende Straßen begrenzt wird:
  • im Westen: Fuchsengarten, Westliche Stadtmauerstraße, Güterbahnhofsstraße; im Süden: Werner-von-Siemens-Straße; im Osten: Werner-von-Siemens-Straße, Waldstraße, Östliche Stadtmauerstraße; im Norden: Maximiliansplatz, Kirchenplatz, Neue Straße, Pfarrstraße und Martinsbühler Straße

Innerhalb dieses Geltungsbereichs ist ein leinenpflichtiger Hund zu jeder Tages- und Nachtzeit stets an einer reißfesten Leine von höchstens 150 cm Länge zu führen. Die Person, die einen Kampfhund oder einen leinenpflichtigen Hund führt, muss dabei jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen.

Keine Leinenpflicht in Augsburg

In Augsburg gibt es laut Informationen der Stadt keine generelle Leinenpflicht. Ausnahmen bestehen allerdings und sind durch Schilder gekennzeichnet.

Zudem appelliert die Stadt: Wenn andere Angst haben oder viel los ist auf Weg und Wiese: Bitte Hund anleinen oder bei Fuß nehmen. Hunde die nicht folgen, gehören immer an die Leine.

Leinenpflicht in Regensburg

In Regensburg müssen Hunde laut der städtischen Grünanlagensatzung in bestimmten Bereichen immer an die Leine. Dazu zählen öffentliche Grünanlagen und Spielanlagen. Ausnahmen sind die auf den durch Schildern gekennzeichneten Hundefreilaufflächen in diesen Gebieten:

  • Aubachpark
  • Römerpark (eingezäunt)
  • Schillerwiese
  • Ziegetsdorfer Park
  • Neuprüll
  • Unterer Wöhrd
  • Weichser Damm
  • Brixenpark (eingezäunt)

Leinenpflicht in Bamberg

Wie die Stadt auf ihrer Website mitteilt, gilt grundsätzlich: wer in öffentlichen Grünanlagen mit Tieren unterwegs ist, hat dafür zu sorgen, dass andere Nutzer nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden.

  • Es ist nicht erlaubt, Tiere auf Spielplätze oder ausgewiesene Liegewiesen mitzubringen.
  • Eine Anleinpflicht herrscht im gesamten Haingebiet von März bis einschließlich Juli
  • im Botanischen Garten auf den Gehwegen um den Hainweiher ERBA-Park dürfen Hunde das ganze Jahr über nicht frei laufen.
  • Im Umkreis von 50 Metern rund um Kinderspielplätze sind Hunde an die Leine zu nehmen.

Leinenpflicht in Bayreut

Für Bayreuth gilt: Hunde dürfen in den Grünanlagen der Stadt nur an einer höchstens 150 cm langen reißfesten Leine geführt werden.

Zudem appelliert die Stadt Bayreuth auf ihrer Website: “Wer seinen Hund freilaufen lässt, muss jederzeit in der Lage sein, durch Befehle oder Zeichen auf seinen Hund ausreichend einzuwirken. Es ist die Pflicht eines jeden Hundeführers, seinen Vierbeiner so zu halten, dass dieser keine Angriffe auf andere Tiere oder gar Menschen ausführen kann oder zur Gefahr wird.“ Hundehalter sind zudem angehalten, ihre Tiere speziell im Bereich von Schulen und Kindergärten an der Leine zu führen und hier besonders aufmerksam zu sein. Hundebesitzer haften für das Fehlverhalten ihres Hundes, selbst wenn sie kein Verschulden trifft. Hierbei sei es unerheblich, wer den Hund ausführt, heißt es seitens der Stadt.

Leinenpflicht in Würzburg

Kampfhunde und große Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimeter sind in Würzburg allen Anlagen sowie öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ständig an der Leine zu führen. Das gilt nicht für große Hunde außerhalb geschlossener Ortslage und in den Freilaufflächen, sofern es sich nicht um Kampfhunde handelt. Die Stadt Würzburg empfiehlt zudem, dass Hunde im Wald grundsätzlich nicht ohne Leine ausgeführt werden sollten.

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