
An den drei internationalen Flughäfen in Bayern und damit den Außengrenzen des Schengen-Raumes ist das neue Erfassungssystem der EU eingeführt worden. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nahm das sogenannte Entry/Exit-System (EES) am Flughafen Nürnberg in Betrieb, tags zuvor startete es in Memmingen. Am Münchner Flughafen läuft die digitale Erfassung von Nicht-EU-Bürgern bereits seit November.
Zentrale Datenspeicherung für den gesamten Schengenraum
Durch das neue System werden die Ein- und Ausreisen von Nicht-EU-Bürgern erstmals im gesamten Schengenraum erfasst. Erhoben werden künftig Lichtbilder, Fingerabdrücke sowie weitere Angaben aus dem Reisepass. Die Daten landen für drei Jahre in einer zentralen Datenbank, die mit den nationalen Grenzkontrollsystemen der Mitgliedstaaten verknüpft ist. Polizei und andere berechtigte Behörden können europaweit in Echtzeit auf die Informationen zugreifen. Das System erlaubt es, Daten in verschiedenen Systemen gleichzeitig abzugleichen, was Datenabfragen über den Zweck der ursprünglichen Datenerhebung hinaus ermöglicht.
Die Europäische Kommission erwartet durch biometrische Abgleiche und automatische Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer effizientere Grenzkontrollen sowie eine bessere Bekämpfung irregulärer Migration und schwerer Kriminalität. Das EES ersetzt das bisherige Abstempeln der Pässe vollständig und soll Identitätsprüfungen verbessern, Identitätsbetrug erschweren und Überschreitungen der erlaubten Aufenthaltsdauer einfacher nachvollziehbar machen.
Wie groß die Bedeutung des Systems ist, zeigt laut Herrmann allein Bayern: An den von der bayerischen Grenzpolizei kontrollierten Flughäfen Nürnberg und Memmingen würden jährlich über drei Millionen Ein- und Ausreisen aus dem Schengenraum gezählt. Die Zahl mache deutlich, welchen Sicherheitsgewinn die EES-Einführung bringe.
Kritik am EES-System
Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Menschenrechtsorganisationen warnen vor erheblichen Risiken des EES für Grund- und Menschenrechte. Im Mittelpunkt der Kritik stehen Datenschutz und Privatsphäre sowie die Sorge vor Diskriminierung und Stigmatisierung von Drittstaatsangehörigen. Kritikerinnen wie die Politikwissenschaftlerin Anna Arden bemängeln, dass das System jede Grenzüberquerung pauschal als mögliches Sicherheitsrisiko werte - unabhängig von konkreten Anhaltspunkten.
Zudem wachse mit der Vernetzung europäischer Datenbanken die Intransparenz: Viele Betroffene wüssten nicht, welche Daten über sie gespeichert werden oder wie sie Entscheidungen anfechten könnten. Auch frühere Urteile des Europäischen Gerichtshofs im Bereich Datenschutz könnten die praktische Umsetzung des EES erschweren.