Ansbach - Er fragte nach einer Zigarette, am Ende war ein 15-Jähriger tot. Nun ging der Prozess um tödliche Messerstiche am Brombachsee zu Ende. Als das Urteil verkündet wurde, ging ein Raunen durch den Saal.

Die Frage nach einer Zigarette kostete dem 15-Jährigen das Leben - wegen der tödlichen Messerattacke auf den Jugendlichen muss eine 19-Jährige nach Ansicht des Gerichts eine Jugendstrafe von neun Jahren verbüßen. Das Landgericht Ansbach wertete die Tat als Totschlag. „Ein junger Mensch ist schuldlos getötet worden und aus nichtigem Anlass“, begründete die Vorsitzende Richterin Elke Beyer das Urteil.

Der gewaltsame Tod des Jugendlichen im vergangenen Juni an einer Bushaltestelle in der Nähe des Brombachsees in Mittelfranken hatte über die Region hinaus für Bestürzung gesorgt. Am Tag der Urteilsverkündung war der Gerichtssaal bis auf den letzten Platz besetzt. Als Beyer das Urteil verkündete, ging ein Raunen durch die Zuschauermenge. Viele hatten eine Verurteilung wegen Mordes erwartet, wie es Staatsanwaltschaft und Nebenklage zuvor gefordert hatten.

Nach der Auffassung des Gerichts waren die beiden jungen Leute zufällig an jenem Abend aufeinandergetroffen, nachdem sie jeweils mit Freunden einen Tag am See verbracht hatten. Zum Streit kam es demnach, als der 15-Jährige die junge Frau auf der anderen Straßenseite nach einer Zigarette fragte. Diese habe aggressiv reagiert und beide hätten sich gegenseitig beleidigt, sagte die Vorsitzende Richterin.

Für den 15-Jährigen gab es keine Rettung mehr

Schließlich sei die junge Frau mit ihrem Bruder über die Straße gegangen. Zuvor habe sie ein Taschenmesser aus der Handtasche ihrer Partnerin genommen, sagte Beyer. Zunächst sei es zu einem Schlagabtausch zwischen dem Jugendlichen und dem Bruder der Angeklagten gekommen. Dann habe die 19-Jährige dem Opfer wuchtig mit der Faust ins Gesicht geschlagen, der Jugendliche habe zurückgeschlagen. Daraufhin habe die junge Frau ihm das Messer in den Hals gestochen.

Der 15-Jährige habe gerade noch die Hände auf die Wunde legen können, sei dann erst gegen den Zaun, dann auf den Boden gesunken. Mehrere Zeuginnen und Zeugen seien herbeigeeilt und hätten versucht, ihn zu retten. „Aber all dies hat nichts genützt“, sagte Beyer. Der Junge starb noch am Tatort.

Gericht: Kein rassistisches Motiv

Die 19-Jährige hatte den Jungen während des Streits auch rassistisch beleidigt. Dieser hatte die deutsche und die brasilianische Staatsangehörigkeit. „Für ein rassistisches Motiv haben wir keine Anhaltspunkte gefunden“, sagte Beyer. Sie habe die Beleidigung unbedacht gerufen und der Tatablauf spreche auch nicht dafür. Gegen einen heimtückischen Mord spreche zudem, dass der Junge einen Angriff erwartet habe. Und es stehe nicht fest, ob die Angeklagte das Messer verborgen getragen habe.

Die hohe Jugendstrafe - die Obergrenze liege bei zehn Jahren - sei eine Chance für die 19-Jährige, betonte Beyer. Diese könne in der Haft ihren Schulabschluss nachholen, eine Ausbildung machen und die Therapieangebote nutzen. „Die hohe Jugendstrafe wird es Ihnen möglich machen, diese Ziele zu erreichen“, sagte sie zu der Angeklagten. Diese hat nach Angaben der Richterin einen „hohen Erziehungsbedarf“ und Probleme, soziale Normen einzuhalten. Kurz vor der Urteilsverkündung wirkte sie nervös, nahm die Worte der Richterin dann aber regungslos auf.

Der Nebenklage-Anwalt Malte Magold, der die Mutter des Opfers vertritt, sagte, das Urteil sei für seine Mandantin enttäuschend. „Für die Nebenklage ist und bleibt es Mord.“ Außerdem sei er überzeugt davon, dass ein rassistisches Motiv bei der Tat eine Rolle gespielt habe. Auch die Staatsanwaltschaft kündigte an, die Urteilsbegründung prüfen zu wollen.

Zum Beginn eines Prozesses wegen Mordes an einem 1
Das Opfer soll die Angeklagten nur um eine Zigarette gefragt haben - dann kam es zum Streit. (Archivbild) © Daniel Löb/dpa