Nürnberg - Wegen des Krieges im Nahen Osten hat das Auswärtige Amt zahlreiche Reisewarnungen ausgesprochen. Was Urlauber mit Blick auf die Osterferien wissen sollten.

Wegen des wechselhaften Frühlingswetters in Deutschland, gelten das östliche Mittelmeer und der Nahe Osten rund um die Osterferien, die kurz bevorstehen, normalerweise als beliebte Reiseziele. Doch die Lage hat sich zuletzt deutlich verschärft: Hintergrund sind militärische Eskalationen im Nahen Osten, unter anderem im Zusammenhang mit dem Konflikt zwischen Israel, den USA und Iran. Seit Ende Februar hat das Auswärtige Amt für zahlreiche Länder Reisewarnungen und Reisehinweise herausgegeben, die auch kurz vor den Osterferien noch gelten.

Auch weiterhin ist die Lage im Luftverkehr angespannt. Zwar sind die Lufträume nicht mehr überall vollständig gesperrt, dennoch kommt es weiterhin zu erheblichen Einschränkungen. Zahlreiche Fluggesellschaften haben Verbindungen reduziert oder kurzfristig gestrichen. Besonders betroffen bleiben wichtige Drehkreuze wie Dubai, Abu Dhabi oder Doha, die derzeit nur eingeschränkt funktionieren. Reisen - etwa nach Asien mit Umstieg in der Region - sind deshalb oft mit Unsicherheiten, Verspätungen oder Umleitungen verbunden. Auch kurzfristige Änderungen im Flugverkehr sind weiterhin möglich.

Von einer Teilreisewarnung betroffen ist derzeit unter anderem Ägypten. Das Auswärtige Amt rät weiterhin (Stand 20. März) von Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) sowie entlegene Gebiete der Sahara aktuell ab, ebenso wie von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel. Zugleich wird angesichts der angespannten Lage in der Region zu erhöhter Vorsicht im gesamten Land geraten.

Zudem warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die Region Karabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien in Aserbaidschan und rät von Reisen in die Enklave Nachitschewan ab. Hintergrund ist ein iranischer Drohnenangriff am 5. März auf den internationalen Flughafen Nachitschewan (NAI). Der Flugverkehr am Flughafen Nachitschewan wurde nach vorübergehender Einstellung am 9. März 2026 wieder aufgenommen. Der Flughafen in Baku sei derzeit nicht betroffen. Zudem teilt das Auswärtige Amt mit, dass weitere sicherheitsrelevante Vorfälle und Beeinträchtigungen des Flugverkehrs in Aserbaidschan nicht ausgeschlossen werden können.

Auswärtiges Amt warnt vor Reisen in weite Teile des Nahen Ostens

Auch von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Iran, Irak und Syrien in den Provinzen Agrı, Igdır, Van, Şanlıurfa, Mardin, Sırnak und Hakkâri rät das Auswärtige Amt aktuell weiterhin ab. Nach Angaben des türkischen Verteidigungsministeriums war am 4. März ein aus dem Iran abgefeuertes ballistisches Geschoss über dem türkischen Staatsgebiet abgefangen worden.

Nach dem Drohnenangriff auf die britische Militärbasis Akrotiri am 2. März, schließt das Auswärtige Amt zudem weitere sicherheitsrelevante Vorfälle in Zypern nicht aus. Demnach kann es auch zu Einschränkungen des Reiseverkehrs in der gesamten Region kommen. Eine (Teil-)Reisewarnung gibt es derzeit dennoch nicht.

Allgemeine Reisewarnungen liegen derzeit etwa für Israel, Jordanien, die Vereinigten Arabischen Emirate (Dubai und Abu Dhabi), Iran, Irak, Libanon, Bahrain, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Katar, Jemen und Syrien vor. Wer sich derzeit in diesen Regionen aufhält, dem empfiehlt das Auswärtige Amt, sich auf der Krisenvorsorgeliste zu registrieren.

Verboten sind die Reisen in die genannten Länder nicht, allerdings wird davon dringend abgeraten. Immer dann, wenn Urlaubern dort eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht, werden Reisewarnungen ausgesprochen. Deutsche, die sich dort schon aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt dringend die Ausreise, wenn dies ohne große Risiken möglich ist.

Neben dem Krieg im Nahen Osten warnt das Auswärtige Amt derzeit auch in vielen anderen Regionen aus unterschiedlichen Gründen vor Reisen ab, in unserem Live-Ticker halten wir euch zu den aktuellen, wichtigen Warnhinweisen auf dem Laufenden.

Welche Rechte Nahost-Reisende jetzt haben

Wer beispielsweise in diesen Tagen eigentlich nach Dubai oder Abu Dhabi oder in ein anderes Gebiet reisen wollte, für das nun eine aktualisierte Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht, kann kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten und bekommt sein Geld zurück. Das verrät Kay Rodegra, Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf den Bereichen Reiserecht, Luftfahrtrecht und Fluggastrechte, im Interview mit tagesschau24.

Auch gegenüber dem Bayerischen Rundfunk betont Rodegra , dass Reisende von einer Pauschalreise kostenfrei zurücktreten können, wenn nach der Buchung und zum Reiseantritt feststeht oder sehr wahrscheinlich ist, dass es am Urlaubsort oder in der unmittelbaren Nähe zu erheblichen Beeinträchtigungen kommt oder es gefährlich ist. Doch Obacht: Bei Individualtouristen sei das anders, sagt er dem BR24-Bericht zufolge. „Werden die einzeln gebuchten Leistungen erbracht, also Flug oder das Hotel, kann man in der Regel nicht kostenfrei zurücktreten“, zitiert BR24 den Experten. Demnach spreche in Zeiten wie diesen alles für eine Pauschalreise.

Dieser Artikel wurde zuletzt am 20. März 2026 neu geprüft und überarbeitet.

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